Verjährung22.01.2019

Zu wenig Miete gezahlt: Wie lange kann der Vermieter Mietnach­zahlungen vom Mieter fordern?Wann Mietforderungen verjähren

In einem Mietverhältnis kann es vorkommen, dass der Mieter seine Miete oder zumindest einen Teil davon nicht mehr zahlt. Die Gründe dafür können vielfältig sein. So kann der Mieter einer Wohnung zum Beispiel der Ansicht sein wegen eines Mietmangels seine Miete mindern zu dürfen oder eine vom Vermieter geforderte erhöhte Miete nicht zahlen zu müssen. Der Vermieter wird dies in der Regel nicht akzeptieren und die Nachzahlung der Miet­rückstände verlangen. Doch wie lange kann er die Mietnach­zahlung verlangen?

Wie lange kann der Vermieter Mietnach­zahlungen vom Mieter fordern?

Der Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung der Miet­rückstände verjährt nach der regel­mäßigen Verjährungs­frist. Diese beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entsteht (§ 199 Abs. 1 BGB). Hat der Mieter daher zum Beispiel für den Oktober 2014 ein Minderungsrecht geltend gemacht und daher einen Teil seiner Miete einbehalten, so hat der Vermieter bis zum 31.12.2017 Zeit die Mietnach­zahlung einzufordern. Dies gilt im Übrigen unabhängig davon, ob der Mietvertrag noch besteht oder bereits beendet ist.

Kann die Geltend­machung der Mietnach­zahlung schon vorher ausgeschlossen sein?

Unter Umständen kann der Vermieter schon vor Ablauf der drei­jährigen Verjährungs­frist seinen Anspruch auf Zahlung der Mietrückstände verlieren. Macht nämlich der Vermieter über eine längere Zeit hindurch die Mietnach­zahlung nicht geltend, richtet sich der Mieter darauf ein und muss der Mieter nach dem Verhalten des Vermieters eine zukünftige Geltend­machung nicht erwarten, so verwirkt der Anspruch auf Nachzahlung. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn der Vermieter über eine lange Zeit hinweg eine Mietminderung wider­spruchslos hinnimmt (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.10.2005, Az. XII ZR 224/03).

Quelle:refrago/rb
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Ein Gedanke zu „Zu wenig Miete gezahlt: Wie lange kann der Vermieter Mietnach­zahlungen vom Mieter fordern?

  • 16. Mai 2019 um 0:30 Uhr
    Permalink

    Gibt es hier keine Aufrechnung über längere Zeiträume?

    Antwort

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