Kündigung Fitnessstudio15.05.2017

Fitnessstudio: Kann man den Vertrag mit einem Sportstudio bei einem Umzug kündigen?

Um sich körperlich fit zu halten, schließen viele Personen einen Vertrag mit einem Fitnessstudio oder Sportstudio ab. Diese Verwenden in ihren AGB oft eine Klausel, die ein Kündigungsrecht im Falle eines Umzugs ausschließen. Ist eine solche Klausel aber wirksam? Kann man den Fitnessvertrag dennoch kündigen? Muss man vielleicht Fristen einhalten und was ist, wenn das Sportstudio umzieht?

Sind die kündigungsausschließenden Klauseln in den AGB wirksam?

Kündigungsausschließende Klauseln in den AGB eines Fitnessvertrages sind dann unwirksam, wenn sie den Kunden unangemessen benachteiligen. Dies ist immer dann anzunehmen, wenn aufgrund der räumlichen Entfernung eine zumutbare Nutzung des Fitnessstudios nicht mehr möglich ist. Dies wurde bei einem Umzug in einen anderen Ort oder Stadtteil angenommen (Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.12.1994, Az. 6 U 164/93). Für die Annahme eines Kündigungsrechts ist es auch nicht erforderlich, dass der Kunde mindestens 50 km entfernt umzieht. Eine Klausel im Fitnessvertrag, die dies vorschreibt ist unwirksam (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.11.1990, Az. 12 O 190/90).

Ebenso ist eine Sportstudio-Klausel unwirksam, die ein Kündigungsrecht im Falle des Umzugs des Fitnessstudios ausschließt (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 16.12.1991, Az. 17 U 109/91).

Kann man einen Sportstudiovertrag fristlos kündigen?

Der Vertrag mit einem Fitnessstudio kann sogar fristlos gekündigt werden. Dies wurde für folgende Fälle angenommen:

In diesen Fällen kann der Kunde trotz Zahlung des vollen Monatsbeitrages das Angebot praktisch gar nicht mehr nutzen. Ein Festhalten am Vertrag darf ihm daher nicht zugemutet werden.

Aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Ein berufsbedingter Umzug rechtfertigt nicht eine außerordentliche Kündigung des Fitnessstudios, entschied der Bundesgerichtshof am 04.05.2106 (Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2016, Az. XII ZR 62/15). Wer solche langfristigen Verträge abschließt, um Kosten zu sparen, muss auch die Risiken tragen, urteilte der BGH. Konkret ging es um den Fall eines Zeitsoldaten. Der 36-Jährige hatte mit einem Fitnessstudio einen zweijährigen Vertrag abgeschlossen, der sich jeweils drei Monate vor Laufzeitende um ein Jahr verlängerte, falls nicht gekündigt wurde (Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2016, Az. XII ZR 62/15).


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8 Gedanken zu „Fitnessstudio: Kann man den Vertrag mit einem Sportstudio bei einem Umzug kündigen?

  • 2. August 2016 um 17:28 Uhr
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    Wie verhält sich das neue Urteil vom 04.05., wenn mir aber im Vertrag ein Kündigungsrecht eingeräumt wurde bei berufsbedingtem Wohnortwechsel. Mein Fitnessstudiobetreiber verwehrt mir nun eine außerordentliche Kündigung aufgrund XII ZR 615/15, obwohl im Vertrag steht: "Werden die Clubräume an einen anderen Ort verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes liegt, so bleibt die Mitgliedschft aufrecht erhalten. Gleiches gilt auch für einen berufsbedingten Wohnortwechsel des Mitglieds".
    Im Umkehrschluss deute ich das so, dass bei nicht zumutbarer Entfernung, der Mitgliedschaft gekündigt werden kann. Mein Betreiber wehrt sich jedoch. Wie verhält es sich in meinem Fall?

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  • 10. Juni 2016 um 18:33 Uhr
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    wie verhält es sich denn, wenn man vor dem Urteilsspruch den vertrag abgeschlossen hat??? ich bin von völlig anderen Möglichkeiten und Risiken ausgegangen. jetzt muss ich zahlen! BItte um Hilfe! Finde nichts darüber im Netz!

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  • 7. Mai 2016 um 18:35 Uhr
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    Das neue BGH-Urteil ist doch wohl die Höhe. Es ist ein ganz einfacher Sachverhalt: Ich nutze das Studio, weil ich dort trainieren möchte. Ziehe ich berufsbedingt um, kann ich es nicht weiter nutzen aber zahle?! Wo ist da die Logik, meine alten Herrn Richter? Ihren Argumenten kann niemand wirklich folgen, schämen Sie sich.

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  • 28. Juli 2015 um 23:15 Uhr
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    Kann man ohne Nachteile im Fitness Studio kündigen
    Bei Umzug in eine andere stadtb( 39 km) kein eigenes Fahrzeug
    Gibt es irgendwelche Schwierigkeiten die auf einen zukommen

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    • 28. Juli 2015 um 23:18 Uhr
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      Ich frage deshalb,da mein Sohn umgezogen ist und das Studio nicht mehr nutzen kann . Er studiert jetzt in einer anderen stadtb

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      • 14. Oktober 2015 um 17:56 Uhr
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        Hallo,
        ich würde gerne fragen, ob Sie fristlos gekündigt haben und ob das möglich ist.
        Ich bin in der gleichen Situation wie ihr Sohn und wohne nun 70 km vom Fitnesstudio entfernt.
        Meine Kündigung wurde nicht akzeptiert und ich bin jetzt etwas ratlos.
        Mir wurde gesagt, dass es in meinen eigenen Risikobereich fallen würde und deshalb eine Kündigung aufgrund eines Umzugs nicht möglich sei.
        Ich wäre sehr dankbar, wenn Sie vielleicht über andere Quellen erfahren haben ob und wie die Kündigung möglich ist.

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  • 15. Januar 2015 um 15:39 Uhr
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    Eine Freundin ist ins Ausland gezogen und das Studio wollte einen Nachweis. Das ganze hat 6 Monate gedauert – bis sie eine Anmeldung vom neuen Wohnort erhalten hat und das Fitnessstudio möchte nun eine Kündigung mit den erforderlichen Nachweisen. Zusätzlich wollen Sie auch das gezahlt wird für die vergangenen Monate.
    Wie sollte man am besten die Kündigung formulieren, so das sie doch nicht zahlen muss?

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