Weihnachts­gratifi­kation20.12.2017

Weihnachts­geld: Besteht auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen Anspruch auf Weihnachts­geld?

Viele Unternehmen lassen ihren Beschäftigten ein Weihnachts­geld zukommen. Die Gründe für solche Zahlungen können ganz unterschiedlich sein. So kann sich beispiels­weise der Arbeitgeber mit dem Weihnachts­geld bei seinen Beschäftigten für die geleistete Arbeit bedanken. Anderer­seits ist es möglich, dass er damit die Betriebs­treue honorieren möchte. Aus welchen Gründen auch immer die Zahlung eines Weihnachts­gelds erfolgt, der Arbeit­nehmer wird sich über die zusätzliche Zuwendung freuen. Hat er doch für den Weihnachts­einkauf mehr Geld zur Verfügung. Doch was ist, wenn der Arbeit­nehmer vor Auszahlung des Weihnachts­gelds aus dem Betrieb ausscheidet? Steht ihm in einem solchen Fall auch ein Anspruch auf Weihnachts­geld zu?

Steht einem Arbeit­nehmer bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen ein Anspruch auf Weihnachts­geld zu?

Ob einem Arbeit­nehmer ein Anspruch auf Auszahlung des Weihnachts­gelds zusteht, wenn er vor dem Stichtag aus dem Unternehmen ausscheidet, Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf Weihnachtsgeld?.

Weihnachts­geld als 13. Monats­gehalt

Wird das Weihnachts­geld als sogenanntes 13. Monats­gehalt gewährt, so besteht regelmäßig ein Anspruch auf zumindest anteiliges Weihnachts­geld. Hintergrund dessen ist, dass ein 13. Monats­gehalt als Dankeschön für die geleistete Arbeit des Mitarbeiters bezahlt wird. Der Grund der Zahlung liegt also in der Vergangenheit. Daher spielt es keine Rolle, dass der Arbeit­nehmer im Laufe des Jahres aus dem Betrieb ausscheidet und somit zukünftig nicht mehr für das Unternehmen arbeitet.

Weihnachts­geld als Belohnung für Betriebs­treue

Anders ist der Fall zu bewerten, wenn das Weihnachts­geld gezahlt wird, um die Betriebs­treue zu honorieren. Zwar kann eine solche Zahlung als Belohnung für vergangene Dienste erfolgen, es kann aber auch für die zukünftige Betriebs­treue gezahlt werden. Damit soll der Arbeit­nehmer enger an das Unternehmen gebunden werden. Scheidet er aus dem Betrieb aus, kann dieser Zweck nicht mehr erreicht werden. Eine Pflicht zur Zahlung des Weihnachts­gelds besteht für den Arbeitgeber dann nicht mehr (vgl. Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 19.08.2011, Az. 6 Sa 115/11).

Weihnachtsgeld als Mischform

Da der Zweck der Zahlung eines Weihnachts­gelds nicht immer klar und deutlich ist und es vor allem Mischformen geben kann, ist es erforderlich jeden Einzelfall genau zu prüfen. Denn das Weihnachts­geld kann sowohl für die zukünftige Betriebs­treue, als auch als Belohnung für vergangene Tätigk­eiten gezahlt werden. Als Anhaltspunkt dafür, wie der Arbeitgeber die Sonder­zahlung verstehen wollte, kann dabei eine im Arbeits­vertrag vereinbarte Rück­zahlungs­klausel sein. Ist der Arbeit­nehmer nämlich verpflichtet im Falle des vorzeitigen Ausscheidens das Weihnachts­geld zurück­zuzahlen, spricht dies dafür, dass der Arbeitgeber damit die zukünftige Betriebs­treue belohnen wollte.

Quelle:rb
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6 Gedanken zu „Weihnachts­geld: Besteht auch bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen Anspruch auf Weihnachts­geld?

  • 5. Dezember 2016 um 16:49 Uhr
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    Ich war immer der Meinung, Weihnachtsgeld ist die Anerkennung für das "vergangene Jahr" (also Zahlung in November 2016 – vergangene Jahr Januar – November 2016). Was bekommt Arbeitnehmer – Einigung, daß zum 31.12.16 AV endet, er ab Jan. 17 in Rente geht. Seit August 16 nun aber dauerkrank – nie wieder arbeitsfähig. wegen uheilbarer Krankheit. Tarifvertrag Leiharbeiter vorhanden.

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  • 1. Dezember 2015 um 21:21 Uhr
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    Ist ein freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld ohne Rechtsanspruch für die Zukunft automatisch eine Sonderzahlung mit Mischcharakter oder wäre dies auch als Sonderzahlung zum alleinigen Zweck der Betriebstreue möglich?

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  • 18. November 2015 um 18:47 Uhr
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    Sonderzahlungen nach Altersteilzeit-Vertragsende — das ist ja wg. der Geburtstagsregelung selten kurz vor Weihnachten. Gibt es trotzdem ein letztes – anteiliges – Weihnachtsgeld als Pflichtleistung?

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  • 15. Dezember 2014 um 21:20 Uhr
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    Ich war als Aushilfe im öffentlichen Dienst für 2 Jahre beschäftigt
    Von 5.11.2012-4.11.2014, nach den 2 Jahren hätte ich nur mit Festvertrag weiter bleiben können, was die nicht wollten, sonderm
    lieber neue Aushilfen einstellten. Ich bekam 2012 kein Weihnachtsgeld, nur 2013. Obwohl ich noch ein Rest im November ausbezahlt bekam, bekam ich kein Weihnachtsgeld für 2014, ist das in Ordnung?

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  • 12. November 2013 um 16:51 Uhr
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    Das Weihnachtsgeld wird in der Regel im November ausgezahlt

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  • 12. November 2013 um 14:02 Uhr
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    Wann wird das Weihnachtsgeld denn überhaupt ausgezahlt?

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