Schnee17.01.2024

Darf man mit Schnee auf dem Autodach fahren?Mit Schnee auf dem Autodach kann man sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer gefährden

Wer kennt diese Situation nicht? Früh morgens steht man vor dem zugeschneiten Auto. Es ist kalt und man ist schon spät dran. Also werden nur mal schnell die Scheiben sauber gemacht. Der Schnee auf dem Autodach bleibt liegen. Aber ist das erlaubt?

In den Wintermonaten müssen viele Autofahrer nicht nur ihr Fahrzeug vom Eis befreien, sondern unter Umständen auch von großen Schneemassen. Da eine solche Arbeit gerade in den frühen Morgenstunden äußerst anstrengend und nervenaufreibend sein kann, begnügt sich der ein oder andere Autofahrer damit nur die Fensterscheiben vom Schnee zu befreien. Doch ist dies zulässig oder muss nicht vielmehr das ganze Fahrzeug vom Schnee befreit werden?

Darf man mit Schnee auf dem Autodach fahren?

Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es untersagt, mit Schnee auf dem Autodach zu fahren. Durch den aufgewirbelten Schnee kann nicht nur die eigene Sicht beeinträchtigt werden, sondern auch die Sicht anderer Verkehrsteilnehmer, was das Unfallrisiko erhöht.

Gemäß § 23 der Straßenverkehrsordnung obliegt es jeder Autofahrerin und jedem Autofahrer, das Kraftfahrzeug von jeglichen Gegenständen zu befreien, die die Sicht behindern. Das Fahren mit einem mit Schnee bedeckten Autodach gefährdet zumindest die freie Sicht, insbesondere wenn der Schnee auf die Windschutzscheibe rutscht. Dadurch setzen Sie nicht nur Ihre eigene Sicherheit aufs Spiel, sondern auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, indem Sie aufgrund eingeschränkter Sicht möglicherweise einen Unfall verursachen.

Schnee auf dem Autodach kann andere Verkehrsteilnehmer gefährden

Zusätzlich besteht die Gefahr, dass Schnee auf dem Autodach während der Fahrt nach hinten fliegt und somit nachfolgende Autofahrer beeinträchtigt. Dies stellt eine potenzielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Bußgeld für Schnee auf dem Autodach

Darüber hinaus wird ein Bußgeld ab 25 Euro fällig, und im schlimmsten Fall können zusätzlich Punkte in Flensburg vergeben werden. Die genaue Strafhöhe hängt beispielsweise davon ab, ob eine Sachbeschädigung eingetreten ist oder nicht. Im Falle von Schäden können Bußgelder von bis zu 90 Euro verhängt werden. Bei einem Unfall können nicht nur strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn das Autodach nicht von Schnee befreit wurde, sondern auch die Versicherungsleistung kann beeinträchtigt werden, möglicherweise bis hin zu Regressforderungen.

Der Schnee muss auch an weiteren Autoteilen entfernt werden

Neben dem Autodach müssen auch die Motorhaube, die Scheinwerfer, Rücklichter, Blinker und das Kennzeichen von Schnee befreit werden. Falls das Kennzeichen verschneit ist, wird ein Verwarngeld  von fünf Euro erhoben.

Motor nicht beim Eiskratzen laufen lassen

Auch bei anderen Vergehen, die im Winter von Autofahrern häufig begangen werden, können Strafen drohen. Wenn jemand den Motor laufen lässt, während er das Auto von Eis befreit, schadet dies nicht nur der Umwelt und führt zu erhöhtem Kraftstoffverbrauch. Bei einer Entdeckung kann eine Geldbuße von 80 Euro verhängt werden.

Windschutzscheibe vollständig von Schnee befreien

Es versteht sich von selbst, dass natürlich die Windschutzscheibe vollständig von Schnee und Eis sauber gemacht werden sollte. Wer lediglich eine Art „Guckloch“ frei kratzt, kann mit zehn Euro verwarnt werden.

Wenn es zu einem Unfall wegen des herabfallenden Schnees und Eis kommt

Noch drastischere Strafen drohen, wenn tatsächlich ein Unfall aufgrund herabfallender Eisplatten oder Schnee passiert. Der Fahrer muss im Falle von Unfällen oder Verletzungen mit einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung sowie einer möglichen Haftstrafe rechnen. Darüber hinaus könnten Autofahrer Probleme mit ihrer Kfz-Versicherung bekommen.

Siehe auch:

Quelle:refrago/pt
#1065 (517)
Google Adsense 1

2 Gedanken zu „Darf man mit Schnee auf dem Autodach fahren?

  • 29. Dezember 2014 um 11:31 Uhr
    Permalink

    ist ja super dieses urteil wenn man ein transporter fährt wie ist dann die rechtslage?

    Antwort
    • 30. Dezember 2014 um 18:34 Uhr
      Permalink

      Da musst Du eben noch eher ausstehen Du fauler Sack

      Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert