Darf man Wespen töten?
In der Sommerzeit regen sich viele Bürger über Wespen auf. Sie schwirren um einen herum, während man gemütlich an der frischen Luft etwas essen oder trinken möchte. Da Wespen darüber hinaus als besonders aggressiv gelten und der Stich einer Wespe zumindest auch schmerzhaft ist, ist der Drang die nervige Wespe zu töten schnell da. Doch ist das Töten einer Wespe erlaubt?
Darf man Wespen töten?
Das grundlose Töten einer Wespe ist unzulässig. So regelt § 39 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BnatSchG), dass das mutwillige Töten wild lebender Tiere verboten ist. Wespen gelten als wildlebende Tiere. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Verbot verstößt, also grundlos eine Wespe tötet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann eine Geldbuße nach sich ziehen, deren Höhe je nach Bundesland unterschiedlich ist.
Bundesland | Bußgeld in EUR | Bußgeld in EUR bei besonders geschützten Wespenarten, wie etwa Kreisel- oder Knopfhornwespen |
---|---|---|
Baden-Württemberg | Bis zu 15.000 | Bis zu 50.000 |
Bayern | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Berlin | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Brandenburg | Bis zu 13.000 | Bis zu 65.000 |
Bremen | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Hamburg | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Hessen | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Mecklenburg-Vorpommern | Bis zu 20.000 | Bis zu 20.000 |
Niedersachsen | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Nordrhein-Westfalen | Bis zu 50.000 | Bis zu 50.000 |
Rheinland-Pfalz | Bis zu 5.000 | Bis zu 5.000 |
Saarland | Bis zu 10.000 | Bis zu 10.000 |
Sachsen | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Sachsen-Anhalt | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Schleswig-Holstein | Bis zu 5.000 | Bis zu 50.000 |
Thüringen | Bis zu 50.000 | Bis zu 50.000 |
Unter welchen Voraussetzungen ist das Töten einer Wespe nicht grundlos?
Unter welchen Voraussetzungen das Töten einer Wespe nicht mutwillig und damit nicht grundlos ist, wird sich je nach Einzelfall richten. Jedoch wird in aller Regel ein Allergiker, bei dem ein Wespenstich lebensgefährlich ist, eine Wespe töten dürfen, ohne ein Bußgeld befürchten zu müssen. Entscheidungen von Gerichten sind soweit ersichtlich aber nicht vorhanden.