Ist der Gleichschritt auf Brücken gesetzlich verboten?
Es kann passieren, dass durch den Rhythmus des Gleichschritts eine Brücke derart in Schwingung versetzt wird, dass ein Einsturz droht. Ist es daher gesetzlich verboten, im Gleichschritt über eine Brücke zu marschieren?
Ist der Gleichschritt auf Brücken gesetzlich verboten?
Das Marschieren im Gleichschritt auf Brücken ist gesetzlich untersagt. Geregelt ist dies in § 27 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wer gegen die Vorschrift vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, begeht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 24 c) StVO eine Ordnungswidrigkeit.
Quelle:refrago/rb
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