Einsturzgefahr22.09.2016

Ist der Gleich­schritt auf Brücken gesetzlich verboten?

Es kann passieren, dass durch den Rhythmus des Gleich­schritts eine Brücke derart in Schwingung versetzt wird, dass ein Einsturz droht. Ist es daher gesetzlich verboten, im Gleich­schritt über eine Brücke zu marschieren?

Ist der Gleich­schritt auf Brücken gesetzlich verboten?

Das Marschieren im Gleich­schritt auf Brücken ist gesetzlich untersagt. Geregelt ist dies in § 27 Abs. 6 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO). Wer gegen die Vorschrift vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, begeht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 24 c) StVO eine Ordnungs­widrigkeit.

Quelle:refrago/rb
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