Einsturzgefahr22.08.2024

Ist der Gleichschritt auf Brücken gesetzlich verboten?Warum es verboten ist, auf Brücken zu marschieren

Es kann passieren, dass durch den Rhythmus des Gleich­schritts eine Brücke derart in Schwingung versetzt wird, dass ein Einsturz droht (sog. Resonanzkatastrophe). Ist es daher gesetzlich verboten, im Gleich­schritt über eine Brücke zu marschieren?

Auf Brücken ist es nicht erlaubt, zu marschieren. Hierdurch entstehen übermäßige Schwingungsamplituden im Resonanzfall, die die Brücke zerstören könnten. Daher wird auch von der so genannten Resonanzkatastrophe gesprochen.

Ist der Gleich­schritt auf Brücken auch gesetzlich verboten?

Das Marschieren im Gleich­schritt auf Brücken ist wegen der Gefahren sogar gesetzlich untersagt. Geregelt ist dies in § 27 Abs. 6 der Straßen­verkehrs­ordnung (StVO). darin heißt es wörtlich: „Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden„.

Wer gegen § 27 Abs. 6  StVO vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, begeht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 24 c) StVO eine Ordnungs­widrigkeit.

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Quelle:refrago/rb/pt
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