Balkon22.05.2017

Balkonnutzung: Was darf ein Mieter alles auf dem Balkon tun?

Es gibt viele Möglichkeiten einen Balkon zu nutzen. Man kann dort in der Sonne baden, sich gärtnerisch austoben oder einfach eine Zigarettenpause einlegen. Der Einfallsreichtum der Mieter kann jedenfalls grenzenlos sein. Doch nicht immer gefällt es den Nachbarn oder dem Vermieter, was der Mieter so alles auf dem Balkon treibt. In einem solchen Fall kann es schnell zu einem nachbarschaftlichen Streit kommen. Es kann daher durchaus hilfreich sein zu wissen, was ein Mieter so alles auf dem Balkon machen darf.

Was darf ein Mieter alles auf dem Balkon tun?

Grundsätzlich kann ein Mieter seinen Balkon nutzen, wie er es möchte. Dies gilt jedenfalls solange, wie er seine Nachbarn nicht in unzumutbarer Weise stört. Zudem ist es regelmäßig nicht erlaubt, bauliche Veränderungen an dem Balkon vorzunehmen. Es kann aber in Einzelfällen ein Anspruch auf Genehmigung durch den Vermieter bestehen. Auch eine Balkonnutzung, die das Erscheinungsbild des Wohnhauses verändert, ist grundsätzlich nicht gestattet.
Nachfolgend werden einige zulässige und unzulässige Nutzungsmöglichkeiten aufgelistet und erläutert was dabei zu beachten ist:

Nicht erlaubt ist, z.B.:

  • Anpflanzung eines Baums

    Ein Wohnungsmieter darf auf einer Loggia oder einem BAlkon keinen Baum anpflanzen, da dies nicht einer vertragsgemäßen Nutzung einer Loggia bzw. eines Balkons entspricht. Der Mieter kann sich in einem solchen Fall auch nicht auf Art. 20a GG berufen (Landgericht München I, Beschluss vom 08.11.2016, Az. 31 S 12371/16).

Quelle:refrago/rb/pt
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Ein Gedanke zu „Balkonnutzung: Was darf ein Mieter alles auf dem Balkon tun?

  • 28. August 2017 um 16:41 Uhr
    Permalink

    Darf ich latenrost auf den balkon stellen

    Antwort

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