Bundestagswahl 202120.09.2021

Zwei Stimmen: Wie muss der Stimmzettel zur Bundestags­wahl ausgefüllt werden?Fragen und Antworten rund um den Stimmzettel zur Bundestagswahl

Wenn die Bundestags­wahl wieder ansteht, muss sich der Wähler entscheiden welchem Kandidaten bzw. welcher Partei er sein Vertrauen schenkt. Einige Wähler können irritiert sein, wenn sie in der Wahlkabine stehen, auf den Wahlzettel schauen und bemerken, dass ihnen zwei Stimmen zur Verfügung stehen. So mancher fragt sich dann möglicher­weise, wie er den Stimmzettel richtig ausfüllen muss.

Wie wird der Stimmzettel zur Bundestags­wahl richtig ausgefüllt?

Dem Bürger stehen zur Bundestags­wahl zwei Stimmen zur Verfügung. Zum einen die Erststimme und zum anderen die Zweitstimme. Um was es sich dabei genau handelt, wird hier geklärt: Bundestagswahl: Was bedeutet Erststimme und für was ist die Zweitstimme?

Jedenfalls wird auf der linken, schwarz­gedruckten Hälfte des Stimm­zettels mit der Erststimme eine Person gewählt. Mit der Zweitstimme wird wiederum auf der rechten, blau­gedruckten Hälfte des Stimm­zettels eine Partei gewählt. Für jede Hälfte darf nur ein Wahl­vorschlag gemacht werden. Am besten geschieht dies durch ein Kreuz in den auf­gedruckten Kreisen. Macht jemand jedoch mehr als nur ein Kreuz auf der linken Seite, ist die Erststimme ungültig. Dies gilt genauso für die rechte Seite, also die Zweitstimme. Wer also mehr als nur ein Kreuz macht, macht seine Zweitstimme ungültig.

Muss man beide Stimmen abgeben?

Man ist nicht dazu verpflichtet sowohl seine Erststimme als auch seine Zweitstimme abzugeben. Ebenfalls der freien Entscheidung unterliegt, ob man überhaupt wählen geht. Zudem muss man die beiden Stimmen nicht ein und derselben Partei geben. Man kann also mit der Erststimme etwa einen Kandidaten der CDU wählen und seine Zweistimme der Partei Die Linke geben.

Den ausgefüllten Stimmzettel faltet man und wirft ihn in die Wahlurne (vgl. Rechtsfrage: Wie muss eigentlich eine Wahlurne beschaffen sein? ).

Was kann man machen, wenn man sich verwählt hat?

Wenn man sich verwählt hat, kann man einen Ersatz­stimmzettel bekommen. Der un­brauchbare Stimmzettel muss dann im Wahllokal in Anwesenheit der Wahlhelfer vernichtet werden (damit nicht zwei Stimmzettel abgegeben werden).
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Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert.

Quelle:refrago/rb
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15 Gedanken zu „Zwei Stimmen: Wie muss der Stimmzettel zur Bundestags­wahl ausgefüllt werden?

  • 19. September 2017 um 16:08 Uhr
    Permalink

    Ist mein Wahlzettel ungültig, wenn die Ankreuzungen den Ankreuzungskreis berühren oder darüber hinaus gehen? Wenn ja, warum?

    Antwort
    • 20. September 2017 um 16:12 Uhr
      Permalink

      Das "Kreuz" muß gut sichtbar sein, egal wenn über den Kreis hinaus.
      Unerlaubt ist das Ausmalen des Kreises oder andere frei erfundene Künstlermotive

      Antwort
  • 18. September 2017 um 10:47 Uhr
    Permalink

    Ist mein Wahlschein noch gültig, wenn ich auf der linken Seite (Erststimme) keine Partei ankreuze, weil die Partei, die ich wählen möchte, nicht gelistet ist und nur auf der rechten Seite ein Kreuz mache?

    Antwort
    • 19. September 2017 um 16:31 Uhr
      Permalink

      Man kann auch nur 1 Stimme abgeben. Auf der rechten oder linken Seite des Wahlzettels.

      Antwort
  • 17. September 2017 um 18:50 Uhr
    Permalink

    Kann man einzelne Zweitstimmen-Kandidaten streichen?

    Antwort
  • 11. September 2017 um 21:08 Uhr
    Permalink

    Kann man seinen Wahlzettel unterschreiben oder wird er dadurch ungültig ?

    Antwort
    • 13. September 2017 um 15:33 Uhr
      Permalink

      Der Stimmzettel darf nicht markiert werden, sonst wird er ungültig. Die Unterschrift ist so eine Markierung. Experten meinten heute bei der Vorbereitung, dass nur die markierte Seite ungültig wird, also entweder die Seite mut den Erststimmen,,oder die rechte mit den Zweitstimmen.

      Antwort
  • 7. September 2017 um 22:53 Uhr
    Permalink

    Dies ist auch eine Anfrage.
    Bei meinem Briefwahl-Stimmzettel ist rechts oben die Ecke abgeschnitten, ist der Wahlzettel so auch gültig?

    Antwort
  • 6. September 2017 um 21:30 Uhr
    Permalink

    Mein Briefwahlstimmzettel ist oben rechts gelocht. Ist das Korrekt?

    das ist eine Anfrage

    Antwort
  • 22. September 2013 um 10:48 Uhr
    Permalink

    "Am besten geschieht das durch ein Kreuz"(Zitat Anleitung). Meine Frage ist darf ich auch einen Punkt machen oder ein Häckchen was ist die Alternative?
    Auf der linken schwarz gedruckten Hälfte wird eine Person gewählt. "Mit der Zweitstimme wird wiederum auf der linken blau gedruckten Hälfte eine Partei gewählt." Zitat Anleitung".
    Demnach ist also die linke Hälfte schwarz und blau gedruckt und ich habe also dort zwei Stimmen abzugeben.
    Weiter steht in der Anleitung das durch zwei Kreuze auf der linken Seite der Stimmzettel ungültig wird. demnach wird ja wenn man Ihre Anleitung Folge leistet der Stimmzettel ungültig.

    Antwort
  • 22. September 2013 um 0:13 Uhr
    Permalink

    Ich gehe wählen, weil ich meine Stimme nicht verschenken will und ich meine Meinung anonym preisgeben kann!!!

    Antwort
  • 20. September 2013 um 15:01 Uhr
    Permalink

    Was kann man tun, wenn man sich verwählt also quasi verkreuzt hat?

    Antwort
    • 21. September 2013 um 10:44 Uhr
      Permalink

      Das steht doch im Text: Einfach einen Ersatzstimmzettel bei den Wahlhefern abholen. Den ersten – falsch – ausgefüllten Stimmzettel muss man vernichten.

      Antwort

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