Arbeitspause12.09.2024

Arbeitspause ausfallen lassen und früher nach Hause gehen: Ist das erlaubt?Darf man auf die Arbeitspause verzichten?

Manch ein Arbeitnehmer arbeitet durch - ohne Pause. Ist das erlaubt und welche gesetzlichen Regelungen gibt es? Kann man, wenn man keine Pause nimmt, früher nach Hause gehen?

Wer in Deutschland länger als sechs Stunden am Stück arbeitet, hat einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Dieser Anspruch erhöht sich noch mal um 15 Minuten, wenn man mehr als neun Stunden arbeitet. Geregelt ist dies in § 4 des Arbeitszeitgesetz (ArbZG). So mancher Arbeitnehmer kommt auf die Idee, statt diese Pause zu nehmen, einfach früher nach Hause zu gehen. So hat man mehr vom Feierabend und kann etwa mit seinen Freunden ein Bier trinken gehen, Einkäufe erledigen oder einfach vor dem Fernseher Entspannung suchen. Doch ist es erlaubt die Arbeitspause ausfallen zu lassen, um früher zu gehen?

Darf ein Arbeitnehmer seine Arbeitspause ausfallen lassen und früher gehen?

Es ist zwar möglich die Arbeitspausen auf jeweils 15 Minuten aufzuteilen und über den Arbeitstag zu verteilen. Der Arbeitgeber muss jedoch gewährleisten, dass kein Arbeitnehmer länger als sechs Stunden am Stück arbeitet, ohne eine Pause zu machen.

Beachtet der Arbeitgeber nicht die Einhaltung der Arbeitspausen, so kann der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit begehen und sich sogar strafbar machen. Es stellt damit eine Pflicht des Arbeitgebers dar zu beachten, dass seine Beschäftigten die Pause nehmen. Vor diesem Hintergrund ist es einem Arbeitnehmer nicht erlaubt die Arbeitspause ausfallen zu lassen, um früher Feierabend zu machen.

Diese Rechtsfrage wurde aktualisiert.

Quelle:refrago(rb)
#665 (317)
Google Adsense 1

11 Gedanken zu „Arbeitspause ausfallen lassen und früher nach Hause gehen: Ist das erlaubt?

  • 7. Juni 2021 um 14:22 Uhr
    Permalink

    Unser Arbeitnehmer hat täglich 30 Min. unbezahlte Pause. Wenn er diese nicht nimmt, möchte er sie vergütet haben. Der Arbeitsvertrag sieht diese Pause vor

    Antwort
  • 27. April 2021 um 11:03 Uhr
    Permalink

    Ich bin immer 7 Stunden alleine auf der Arbeit und dies in der Ausbildung. Was kann ich dagegen Unternehmen?

    Antwort
  • 29. Januar 2020 um 9:09 Uhr
    Permalink

    Kann mir mein Vorgesetzter eine Stunde Pause aufzwingen? Oder kann ich 30 min früher gehen wenn ich die Pause nur nach den gesetzlichen Vorgaben mache ?

    Antwort
  • 17. April 2019 um 10:07 Uhr
    Permalink

    das heißt wenn ich bsp.5 stunden arbeite dann 15min pause mache und noch weitere 15min hätte. könnte ich doch 15min früher gehen (sofern ich nicht noch einmal 6stunden arbeite und mein betrieb dies genehmigt). Da die heimfahrt ja auch "versichert" ist, müsste dies doch möglich sein und keinen betrug der arbeitszeiten darstellen, oder?

    Antwort
  • 14. Januar 2019 um 21:30 Uhr
    Permalink

    Das Stunden schön geschrieben werden ist in Hotal und Gastro ninzwischen normal da werden die Mitarbeiter inzwischen dazu gezwungen das interessiert keinen.

    Antwort
  • 4. Juni 2018 um 16:44 Uhr
    Permalink

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage bezüglich der Arbeitspausen.
    Ich habe diesen Monat 3 verkürzte Pausen und 2 Tage keine Pause machen können. Dies war aus Personalmangel oder teamberatungen nicht möglich.
    Mein Arbeitgeber teilte mir nun mit das ich eine Pause zu machen habe und sie mir auch schreiben MUSS, selbst wenn ich KEINE gemacht habe. In wie weit ist das rechtens ?

    Antwort
  • 26. April 2018 um 22:17 Uhr
    Permalink

    Leider gelten die Paragrafen 22 und 23 Arbeitszeitgesetz nicht zum von Beamten in Soldaten.

    Antwort
  • 26. April 2018 um 16:21 Uhr
    Permalink

    Könnten Sie dafür vielleicht die rechtliche Grundlage nennen? Also welcher Paragraph dafür zum tragen kommt? Wir haben hier auch so einen Kollegen. Die eben sehr wohl gemachten Pausen, z.B. während des Essens vorm PC werden von ihm einfach zur Arbeitszeit gerechnet. Das hat einen sehr negativen Einfluss auf die Stimmung im Büro. Müsste der AG den Mitarbeiter anweisen seine Pausen einzuhalten, ggf. schriftlich? Oder gilt die Duldung eines solchen Verhaltens als stillschweigendes Einverständnis. Wenn sich der AG damit im Prinzip strafbar macht, müsste man das ja mit einer entsprechenden Anweisung revidieren können.

    Antwort
    • 26. April 2018 um 16:22 Uhr
      Permalink

      …sorry, gerade den Paragraph in der Frage entdeckt. Trotzdem würde ich mich sehr interessieren, wie der AG sich in dem Fall richtig zu verhalten hat.

      Antwort
    • 6. September 2019 um 22:22 Uhr
      Permalink

      Lieber Herr Müller,

      deine Kollegen machen alles richtig. Das sie arbeiten müssen und Ihre Kollegen intelligenter sind als Sie, dafür können nur Sie etwas.
      Wenn es negative Stimmung gibt, dann belustigen Sie doch bitte die Kollegen. Es wird von uns keine Anweisung diesbezüglich geben, denn für das Arbeiten, haben wir Sie eingestellt.

      Antwort
  • 7. Dezember 2017 um 10:04 Uhr
    Permalink

    Aber was kann der AG machen, wenn der AN keine Pause macht und entspr. eher geht. Was ja auch den anderen AN gegenüber sehr unfair ist

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert