Weihnachts­geld12.12.2018

In welchen Fällen haben Arbeit­nehmer einen Anspruch auf Weihnachts­geld?

In vielen Betrieben wird den Beschäftigten zu Weihnachten ein Weihnachts­geld gezahlt. Der Arbeitgeber stellt die Zahlungen meist unter einen Freiwilligkeits­vorbehalt, um eine Verpflichtung zur Zahlung nicht zu begründen. Dennoch kann der Beschäftigte einen Anspruch auf Zahlung haben. Die nachfolgende Übersicht soll ihnen eine Hilfe­stellung zu den Fragen geben, ob der Arbeitgeber leistungs­pflichtig ist, wer Anspruch auf das Weihnachts­geld hat und was bei der Geltend­machung zu beachten ist.

Besteht für den Arbeitgeber eine Zahlungs­pflicht?

Es gibt keine gesetzliche Reglung zur Zahlung eines Weihnachts­geldes. Eine Verpflichtung zur Zahlung kann sich aber aus Tarif­vertrag oder Arbeitsvertrag ergeben.
Aber auch aufgrund einer betrieblichen Übung kann sich die Pflicht zur Zahlung eines Weihnachts­geldes ergeben, denn zahlt der Arbeitgeber drei Jahre hintereinander ein Weihnachts­geld, so begründet dies für den Arbeit­nehmer unter dem Gesichts­punkt der betrieblichen Übung einen Rechts­anspruch auf Zahlung (vgl. ; ; ;). Dabei spielt es keine Rolle, dass das Weihnachts­geld jeweils in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt wird (vgl. ).
Der Arbeitgeber versucht in der Regel durch einen sogenannten Freiwilligkeits­vorbehalt seine Leistungs­pflicht unter dem Gesichts­punkt der betrieblichen Übung zu umgehen.
Dies ist ihm grund­sätzlich auch möglich. Er kann durch entsprechenden Hinweis im Arbeits­vertrag oder den Allgemeinen Arbeits­bedingungen regeln, ob und in welcher Höhe er künftig Sonder­zahlungen gewährt (vgl. ). Ein solcher Hinweis müsse aber dem Transparenz­gebot gerecht werden. Er müsse klar und verständlich sein und darf nicht wider­sprüchlich sein. Verstößt der Arbeitgeber gegen das Transparenz­gebot, führt dies zur Unwirksamkeit des Frei­willig­keits­vor­behalts.

Hier zwei Beispiele:

  • Kombination eines Frei­willig­keits­vor­behalts mit einem Widerrufs­vorbehalt (; )

  • Zahlung des Weihnachts­geldes in Abhängigkeit der Betriebs­zugehörigkeit und Regelung des Weihnachts­gelds im Arbeits­vertrag im Zusammenhang mit Rechts­ansprüchen ()

Lesen Sie hier mehr über die rechtlichen Voraus­setzungen eines Frei­willig­keits­vor­behalts: Was versteht man unter einem Freiwilligkeits­vorbehalt?

Wer hat Anspruch auf das Weihnachts­geld?

grund­sätzlich hat der im Unternehmen beschäftigte Arbeit­nehmer Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Jedoch können noch weitere Personen­gruppen in den Genuss von Weihnachts­geld kommen.

  • gekündigte Arbeit­nehmer

    Auch in den Fällen, wo dem Arbeit­nehmer bereits gekündigt wurde, kann ein Anspruch auf Weihnachts­geld bestehen. So hat das Landes­arbeits­gericht Hamm entschieden, dass bei einer vom Arbeit­nehmer unverschuldeten Kündigung, beispiels­weise aus betrieblichen Gründen, es nicht gerechtfertigt sei, ihm das Weihnachts­geld vor­zuenthalten ().

  • Ruheständler

    Auch Ruheständler können unter dem Gesichts­punkt einer betrieblichen Übung einen Anspruch auf die jährliche Weihnachts­zuwendung haben (vgl. ). Es ist jedoch zu beachten, dass der ehemalige Arbeitgeber die Weihnachts­zuwendung nach billigem Ermessen kürzen oder streichen kann (vgl. ).

  • erkrankte Arbeit­nehmer

    Das Weihnachts­geld kann im Falle einer Krankheit auch gekürzt werden. So entschied das Landes­arbeits­gericht Rheinland- Pfalz (), dass ein Arbeitgeber einem Arbeit­nehmer, der längere Zeit krank war, das Weihnachts­geld kürzen könne (vgl. auch ). Dies sah das Arbeits­gericht Frankfurt a.M. jedoch anders. Danach dürfe ein Arbeit­nehmer wegen Krankheit nicht „bestraft“ werden. Eine Kürzung sei seiner Ansicht nach daher nicht möglich ().

Grund­sätzlich darf der Arbeitgeber eine bestimmte Be­schäfti­gungs­gruppe von der Zahlung ausschließen oder die Höhe der Zuwendung unterschiedlich regeln. Er muss sich dabei aber an den arbeits­rechtlichen Grundsatz der Gleich­behandlung halten. Die Gruppen­bildung muss durch sachliche Kriterien gerechtfertigt sein und darf nicht willkürlich sein.

Bejahung eines sachlichen Grundes:

  • Sonder­zahlungen zum Ausgleich eines unterschiedlichen Lohnniveaus ()

  • Sonderzahlungen zwecks Erreichung einer stärkeren Bindung an das Unternehmen ()

  • Zahlungen in Abhängigkeit der Arbeits­leistung und dem Leistungs­verhalten des Arbeit­nehmers ()

Verneinung eines sachlichen Grundes:

  • unter­schied­liches Ausbildungs- und Qualifi­kations­niveau zwischen Arbeitern und Angestellten ()

Was ist bei der Geltend­machung zu beachten?

Bei der Geltend­machung eines Weihnachts­geldes ist zu beachten, dass ein unter Umständen vorhandener Tarif­vertrag Verfalls­fristen regeln kann. Nach Ablauf der Frist verliert der Arbeit­nehmer seinen tarif­vertraglich Anspruch auf das Weihnachts­geld (vgl. ).

source:rb
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3 Gedanken zu „In welchen Fällen haben Arbeit­nehmer einen Anspruch auf Weihnachts­geld?

  • 8. Dezember 2016 um 13:19 Uhr
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    Ich war bis zum oktober 2016 in Elternzeit. Steht mir jetzt für dieses Jahr eine Weihnachtsgrafikation zu?

    Antwort
  • 18. August 2014 um 18:18 Uhr
    Permalink

    gehe zum 01.10.14 in Rente steht.Mir Weihnachtsgeld zu?

    Antwort
  • 4. Februar 2014 um 15:45 Uhr
    Permalink

    Ich wurde Ende November aus betriebswirtschaftlichen Gründen gekündigt. Im Januar haben alle Angestellen eine "Weihnachstzahlung" erhalten, die vertragliche nicht geregelt ist. Entspricht es einer Tatsache, dass bei der Zahlung aller Angestellten mit einem Bonus auch ich einen Anspruch habe?

    Antwort

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