Bundestagswahl 202120.09.2021

Bundestags­wahl: Wie muss eigentlich eine Wahlurne beschaffen sein?

Gibt es eigentlich Regelungen, die besagen, wie eine Wahlurne auszusehen hat? Oder ist das von Wahllokal zu Wahllokal unterschiedlich?

Beschaffenheit der Wahlurne ist geregelt

Bei der Bundestags­wahl wird nichts dem Zufall überlassen. Alles ist haarklein geregelt. Natürlich gibt es auch Vorschriften, wie eine Wahlurne beschaffen sein muss.

Regelung in der Bundes­wahl­ordnung

Eine DIN-Norm für Wahlurnen gibt es aber nicht. Zur Sicherung des Wahl­geheim­nisses bestehen jedoch Mindest­anforderungen, die in § 51 Bundes­wahl­ordnung geregelt sind. Danach darf der Schlitz der Wahlurne nicht breiter als 2 Zentimeter sein. Die Höhe der Urne soll innen 90 Zentimeter und der Abstand zwischen allen Wänden jeweils 35 Zentimeter betragen. Auch sollte die Wahlurne ver­schließbar sein.

§ 51 BWO Wahlurnen

(1) Die Gemeinde­behörde sorgt für die erforderlichen Wahlurnen.
(2) Die Wahlurne muss mit einem Deckel versehen sein. Ihre innere Höhe soll in der Regel 90 cm, der Abstand jeder Wand von der gegenüberl­iegenden mindestens 35 cm betragen. Im Deckel muss die Wahlurne einen Spalt haben, der nicht weiter als 2 cm sein darf. Sie muss ver­schließbar sein.
(3) Für die Stimmabgabe in Sonderwahl­bezirken und vor einem beweglichen Wahl­vorstand können kleinere Wahlurnen verwendet werden.

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