Kaufvertrag10.08.2018

Was ist eine „invitatio ad offerendum“?

Um was handelt es sich bei einer „invitatio ad offerendum“?

Was ist eine „invitatio ad offerendum“?

Kauf­verträge kommen in Deutschland durch ein Angebot (§ 145 BGB) und der Annahme des Angebots (§ 151 BGB) zustande. Beide Erklärungen sind rechtlich bindend. Der Satz „invitatio ad offerendum“ beschreibt den Umstand, dass jemand eine Person zur Abgabe eines Angebots einlädt. Der Satz bedeutet übersetzt ins deutsche: Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Es handelt sich bei der Aufforderung nicht um ein bindendes Vertrags­angebot. Erst, wenn die eingeladene Person ein Angebot abgibt und der andere das Angebot daraufhin annimmt, kommt der Vertrag zustande.

Auslage in einem Schaufenster

Typisches Beispiel einer „invitatio ad offerendum“ ist die Auslage in einem Schau­fenster. Der Laden­inhaber gibt mit der Auslage kein Angebot zum Kauf ab. Vielmehr will er erreichen, dass Kunden sein Laden betreten und ein Angebot zum Kauf abgeben. Dies gilt ebenso für Werbespots im Fernsehen, Plakate, Zeitungs­anzeigen oder auch dem Gebot des Bieters bei einer Ver­steigerung.

Quelle:refrago/rb
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