Glauben01.08.2017

Wie tritt man aus der Kirche aus und was kostet ein Kirchen­austritt?

Viele Gläubige haben das Vertrauen in die Kirche verloren. Mit dem Austritt aus der Kirche wollen sie ihrer Enttäuschung Ausdruck verleihen und ein Zeichen setzen. Hat man den Entschluss zum Kirchen­austritt gefasst, fragt sich natürlich, wie macht man das überhaupt? Wie tritt man aus der Kirche aus und was kostet das?

Wie tritt man aus der Kirche aus und kostet das etwas?

Der Kirchen­austritt ist gegenüber einer staatlichen Stelle zu erklären. Abhängig vom Bundesland, in dem man wohnt, ist entweder das Amtsgericht oder das Standesamt zuständig. Um auszutreten, muss man persönlich erscheinen und seinen Personal­ausweis oder Reisepass mitbringen.

Mindest­alter 14 Jahre

Den Kirchen­austritt darf erklären, wer mindestens 14 Jahre alt, also religions­mündig, ist. In den meisten Bundes­ländern ist für den Kirchen­austritt eine Gebühr zu bezahlen, welche in ihrer Höhe unterschiedlich ausfällt. Im Übrigen hat das Bundes­verfassungs­gericht die Erhebung einer Gebühr zur Deckung des Arbeits­aufwands für verfassungs­gemäß gehalten (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 02.07.2008, Az. 1 BvR 3006/07).

Hier eine Übersicht über den Kirchen­austritt in den einzelnen Bundes­ländern:

BundeslandOrtUnterlagenGebühr
Baden-WürttembergStandesamtPersonalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung; Familienbuch für Verheiratete oder Geschiedene10-60 Euro je nach Standesamt
BayernStandesamtPersonalausweis oder Reisepass; Familienbuch für Verheiratete oder Geschiedene31 Euro für Einzelperson, 41 Euro für Verheiratete der gleichen Konfession
BerlinAmtsgerichtPersonalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung; Geburtsurkunde für Kinder bis zum 14. Lebensjahr; ggf. eigene Geburtsurkunde, ggf. Eheurkunde; Lebenspartnerschaftsurkunde30 Euro
BrandenburgAmtsgerichtPersonalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung; Familienbuch für Verheiratete oder GeschiedeneKeine
BremenStandesamt oder KirchenstellePersonalausweis oder ReisepassStandesamt: 5,50 Euro, Kirchenstelle: keine
HamburgStandesamtPersonalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung; Eheurkunde, Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde für Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete31 Euro
HessenBürgerämter bzw. MeldebehördenPersonalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung; Familienstammbuch für Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene30 Euro
Mecklenburg-VorpommernStandesamtPersonalausweis oder Reisepass; Eheurkunde für Verheiratete oder Geschiedene12 Euro
NiedersachsenStandesamtPersonalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung; Eheurkunde für Verheiratete oder Geschiedene25 Euro
Nordrhein-WestfalenAmtsgerichtPersonalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung; Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil für Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete; Angabe des Taufortes30 Euro
Rheinland-PfalzStandesamtPersonalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung; Familienbuch für Verheiratete oder Geschiedene30 Euro
SaarlandStandesamtPersonalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung; Familienbuch für Verheiratete oder Geschiedene; Angabe des Taufortes/-datums32 Euro
SachsenStandesamtPersonalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung; Geburtsurkunde; sofern vorhanden Taufurkunde; Heiratsurkunde bzw. Abschrift aus Familienbuch für Verheiratete, Geschiedene oder Verwitwete26 Euro
Sachsen-AnhaltStandesamtPersonalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung; Geburtsurkunde; Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde30 Euro
Schleswig-HolsteinStandesamtPersonalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung; soweit vorhanden Taufbescheinigung; Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde20 Euro
ThüringenStandesamtPersonalausweis oder Reisepass; Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde30 Euro

Alternativ ist es möglich, den Austritt vor einem Notar zu erklären. Dann fallen aber auch Notar­gebühren an.

Welche Folgen hat der Kirchen­austritt?

Mit dem Kirchen­austritt erlischt nicht nur die Zu­gehörigkeit zur Kirche in Form der öffentlich-rechtlichen Körper­schaft, sondern zur Glaubens­gemein­schaft als solche. Man kann daher seinen Austritt zum Beispiel nicht auf die katholische Kirche in Form der öffentlich-rechtlichen Körper­schaft beschränken und weiterhin der Glaubens­gemein­schaft katholische Kirche zugehörig sein (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.09.2012, Az. BVerwG 6 C 7.12). Mit der Beendigung der Zu­gehörigkeit erlischt darüber hinaus die Pflicht zur Zahlung der Kirchen­steuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Religions­zugehörigkeit von der Lohnsteuer­karte gestrichen wird. Dafür sind die Finanz­ämter zuständig.

Zudem kann ein Kirchen­austritt auch arbeits­rechtliche Folgen haben. Wer nämlich in einer Einrichtung der katholischen Kirche arbeitet und aus der katholischen Kirche austritt, begeht damit einen Loyalitäts­verstoß, der zur Kündigung des Arbeits­verhältnisses berechtigt (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2013, Az. 2 AZR 579/12).

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13 Gedanken zu „Wie tritt man aus der Kirche aus und was kostet ein Kirchen­austritt?

  • 17. April 2017 um 10:53 Uhr
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    GANZ wichtig! Die Bestätigung des Austrittes muss LEBENSLANG aufgehoben werden. Denn es kann der "Kirche" zufällig passieren, dass sie die Unterlagen nicht mehr hat – und dann die Kirchensteuer für die letzten 25 Jahre zurückverlangt. Das ist kein Witz, sondern verschiedenen Leuten schon passiert. Wenn Du den Schrieb nicht mehr hast, dann hast Du dann ein Problem.

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    • 3. August 2017 um 13:15 Uhr
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      stimmt so nicht, da ich die Kirchensteuer sowohl der Festsetzungs- wie auch der Zahlungsverjährung unterliegt.

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  • 25. September 2015 um 19:08 Uhr
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    Hallo,
    Wir haben mehr als nur negative Erfahrung mit katholischen Kirche gemacht.
    Es ging soweit das wir unsere 3 jährige Tochter aus dem Kiga nehmen mussten weil regelrecht angst davor hatte. Und der riesen hohn an der sache ist das der ansässige Pfarrer nicht mal 5 minuten zeit hatte sich diesem problem anzunehmen.
    Jetzt möchten wir unsere kleine aus dem Religionsunterricht in der Schule raus nehmen. Und aus dem Lügenverein austreten.
    Uns war aber nicht bekannt das dies geld kostet, weiß jemand wie das von sich geht?

    Liebe Grüsse

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    • 2. August 2017 um 4:30 Uhr
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      Ein 3-jähriges Kind gehört normalerweise zur Mutter.
      (Ich wollte auch einmal in den Kindergarten, als ich 4 Jahre alt war.
      1952 bei Nonnen, als evangelisches Kind. Als Mutti bezahlt hatte –
      so nach 2-3 Wochen, wollte ich nicht mehr hin. Das musste ich auch nicht. – Ein Leben in einem bestimmten System. Eine Religionszugehörigkeit ist etwas anderes. Das sollte man doch etwas genauer überdenken. Sich Zeit dazu lassen.

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  • 9. August 2015 um 15:22 Uhr
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    Frechheit dass man für den Austritt aus der Kirche teilweise bis zu 60€ bezahlen muss. Noch ein Grund diesem Verein den Rücken zu kehren! Das hat meinen Entschluss nur noch bestärkt, also danke dafür

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  • 17. März 2015 um 8:36 Uhr
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    Tabelle stimmt nicht ganz!!! In Berlin wird seit dem 30. April 2014 für die Bearbeitung von Kirchenaustritten eine Gebühr in Höhe von 30 € erhoben. Am 10. April 2014 hat das Berliner Abgeordnetenhaus mit den Stimmen von SPD und CDU, und gegen die Stimmen von Grünen, LINKEN und Piraten, ein Gesetz zur Einführung einer Verwaltungsgebühr für den Kirchenaustritt beschlossen.

    Antwort
  • 24. November 2014 um 8:40 Uhr
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    wenn man erst mit 14 jahren als "religionsmündig" angesehen wird, so müssten alle vorher geschlossenen "verträge" und mitgliedschaften mit "unmündigen" geschlossen worden sein und somit automatisch ungültig…
    sollte sich mal die justiz drum kümmmern, dass da massenhaft verträgemit "unmündigen" geschlossen werden, die hinterher doch eine staatliche gültigkeit haben sollen…klingt für mich juristisch unschlüssig…

    Antwort
  • 17. März 2014 um 22:30 Uhr
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    Staat-Kirche!Ich war immer der Meinung,diese Sache sei getrennt.Aber vielleicht bin ich nicht auf den laufenden,in Sachen "Kunkelei"!Da sich immer mehr Leute,von der verlogenen Instution Kirche (nicht vom Glauben)verabschieden und nicht mehr das Protzleben eines Limburger Geistlichen mitfinanzieren wollen,wird hald in die bewährte Trickkiste gegriffen und der bewährte Ablasshandel,mit Hilfe des Staates,neu erfunden!
    "Liebe Kirche" es beweist doch mal wieder,Euch geht es nicht um Eure Gläubigen,es geht nur um Kohle und Macht.

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  • 19. Februar 2014 um 23:17 Uhr
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    Habe vorhin im rbb klartext vom Problemen ehem. Ossis beim Nachweis ihres Kirchenaustritts gesehen und möchte allen mit diesen Problemen helfen, die ich selbst vor rund 20 Jahren erfolgreich gelöst habe. Ein RA aus dem Westen hat mir dabei geholfen.
    Schreibt mir, aber keine solide Hilfe in 24 Stunden!

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  • 29. Dezember 2013 um 22:12 Uhr
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    Punkt 1:Die überwiegende mehrzahl der im Kirchlichen Dienst arbeitenden Menschen werden noch !! gut bezahlt. punkt 2.Ich glaube nicht,daß der Staat, wen immer man damit auch meint,kirchliche und auch ja richtungsweisende Aufgaben von heut auf morgen ,oder überhaubt übernehmen kann oder will !!! Möchte nur sagen, bei aller berechtigter kritik sehe ich immer noch einen Zusammenhang ,Demokratie und Bergpredigt.

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  • 2. Dezember 2013 um 18:44 Uhr
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    Ich verstehe nicht, dass alle es einfach so hinnehmen, dass hier wieder einmal Kirche mit Staat vermischt wird. Ich dachte, bei uns sind Kirche und Staat getrennt. Warum muss ich dann vor einem Amtsgericht oder Standesamt – je nach Bundesland- meinen Austritt begründen und dafür auch noch bezahlen? Mir geht das gehörig gegen mein Rechtsverständnis von Freiheit in eine Kirchengemeinschaft ein- und austreten.zu können. Was bitte hat der Staat damit zu tun? Ausser, dass er für die Kirchen kostenlos die Kirchensteuern einzieht. auch so eine -wie ich finde- unmögliche Vermischung von Kirche und Staat.

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    • 9. Oktober 2015 um 12:16 Uhr
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      Und unglaublicher Weise sind Pastoren auch noch verbeamtet!!!
      Nach 3 Jahren überlegen und Nachforschungen über die Kirche trete ich nun auch aus. Wobei ich zugeben muß das die Gottesdienste mir irgendwie fehlen werden.
      Aber das negative überwiegt soooooo sehr!!!

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  • 30. Oktober 2013 um 13:43 Uhr
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    Die Kosten für den Kirchenaustrittt zu verlangen

    –der Eintritt erfolgte ja kostenfrei ! und als rechtsunfähiges Kind /Baby per Taufe-ohne gefragt zu werden!!!Bei Katholiken
    als zahnlos und mit Glatze und Wasserguss-auch eine Art
    Körperverletzung an Minderjährigen so wie heute den Juden per
    LG-Urteil die 5000 Jahre alteBeschneidung als Körperverletzung vorgeworfen wird! Dasselbe:Für 4 Millionen Moslems in der BRD Deutschland! —

    ist seitens des Staates Willkür,weil sowieso das Trennungsgebot von Kirche und Staat des Grundgesetzes so
    -Art.140 GG-verletzt werden.Als Zugabe:Kruzifixe im Gerichtssaal!

    Es ist an der Zeit,daß jemand hier die Behörde angreift und

    ein Grundsatzurteil erkämpft! Ich würde es selber machen
    aber :

    mein Kirchenaustritt war bereits 1974!!!

    beim Amtsgericht Saarlouis….und angeblich

    "Keine Akten mehr da…" !!!!!

    Wie seltsam..Meine Gurtsurkunde aus 1954 ist nicht verloren,

    der Kirchenaustritt aus 1974 aber schon !!!

    Leute ,die heute austreten haben das Problem des

    Bermuda-Dreieck für Akten ,Saarland, wohl nicht..

    Hier eine Gebühr zu verlangen,wo der Staat ohnehin zu Steuerzahlerkosten -auch voon Nichtkirchenmitgliedern!-dem

    Vatikan die Kirchensteuer eintreibt,ist blanke Willkür!!!

    Zeit für eine Anfrage durch Abgeordnete im Landtag hierzu !

    Hallo-Grüne,Piraten (Rest kannst du vergessen! )!!!

    Antwort

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