Elektroroller23.08.2024

Bußgeld, Punkte, Fahrerlaubnisentzug: Welche Alkoholgrenzen gelten auf dem E-Scooter?Drohen Punkte in Flensburg auch, wenn man keine Fahrerlaubnis hat?

Ab 14 Jahren darf man E-Scooter fahren. Ein Führerschein wird nicht benötigt. Aber betrunken fahren, sollte man auf dem E-Scooter – schon zur eigenen Sicherheit – lieber nicht. Lesen Sie hier, welche Alkoholgrenzen auf dem E-Scooter gelten.

Alkohol am Steuer ist kein harmloses Vergehen, sondern kann sogar eine Straftat sein. Ab einem bestimmten Promillewert wird das Fahren unter Alkoholeinfluss nämlich strafrechtlich relevant. Besonders bei wiederholten Verstößen oder wenn es zu Unfällen mit Personenschaden kommt, drohen sogar Gefängnisstrafen.

In Deutschland liegt die Promillegrenze beim Autofahren seit 1998 bei 0,5 Promille. Ab diesem Wert drohen Punkte in Flensburg und Geldstrafen. Und was viele nicht wissen: Eine Punkte-Eintragung in das Fahreignungsregister in Flensburg kann man auch bekommen, wenn man gar keine „Auto-Fahrerlaubnis“ hat (siehe unten).

Doch welche Promillegrenzen muss man kennen, und welche Regelungen gelten für E-Scooter?

Junge Menschen unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge

Personen unter 21 Jahren haben einen einfachen, klaren Grenzwert: 0,0 Promille – das absolute Alkoholverbot. Wer dennoch erwischt wird, wenn er unter Alkoholeinfluss fährt, dem droht ein Bußgeld. Wer neu eine Fahrerlaubnis erworben hat und in der Probezeit ist, für den gilt auch hinter dem Roller-Lenker eine 0,0 Promillegrenze.

Erwachsene Menschen ab 21 Jahren

Für Menschen ab 21 Jahren gibt es hinsichtlich der Strafbarkeit verschiedene Promillegrenzen.

0,3 Promille – bei auffälligem Fahrverhalten

Eine erste wichtige Promillegrenze liegt bei 0,3 Promille. Bereits ab 0,3 Promille kann man belangt werden, wenn man Fahrfehler zeigt oder in einen Unfall verwickelt ist. Auch dies kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Ab 0,5 Promille

Ab 0,5 Promille gilt man als relativ fahruntüchtig. Hier drohen ein Bußgeld von 500 bis 1.500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot.

Ab 1,1 Promille

Ab 1,1 Promille gilt man auf einem E-Scooter als absolut fahruntüchtig, unabhängig davon, ob man Fahrfehler zeigt oder nicht. Dies führt in der Regel zu einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr, die mit Geldstrafe, Punkten in Flensburg und dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden kann. Auch der der Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist ist möglich. Vergleiche dazu auch die Entscheidung des Landgerichts Osnabrück: Auch für E-Scooter-Fahrer gilt die Annahme der absoluten Fahruntüchtigkeit beim Grenzwert von 1,1 Promille. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat klargestellt, dass dass die Fahrt mit einem E-Scooter im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit regelmäßig zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führt. Ebenso entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das urteilte, dass eine Trunkenheitsfahrt eine Regelvermutung für die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen begründet.

Ab 1, 6 Promille

Es drohen die gleichen Folgen wie bei 1,1 Promille. Zusätzlich droht eine verpflichtende MPU, eine  hohe Geldstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis. Zur MPU muss auch, wer keine Fahrerlaubnis hat.

Wann ist das Fahren unter Alkoholeinfluss auf dem E-Scooter eine Straftat?

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Bekommt man auch Punkte, wenn man gar keine Fahrerlaubnis (für Autos etc.) hat?

Was leider viele nicht wissen und bedenken: Ja, auch wenn man keinen Führerschein, also genau genommen keine „Fahrerlaubnis“ hat (vgl. Worin besteht der Unterschied zwischen einem Führer­schein und einer Fahrerlaubnis?), kann man für Alkohol am Steuer auf einem E-Scooter Punkte in Flensburg bekommen. Die Punkte werden in das Fahreignungsregister (umgangssprachlich als „Punkte in Flensburg“ bekannt) eingetragen, unabhängig davon, ob man derzeit eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht.

Wenn man später eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, können diese Punkte dazu führen, dass man strengeren Prüfungen unterzogen wird oder die Erteilung der Fahrerlaubnis verzögert wird. Bei schwerwiegenden Verstößen kann es auch dazu kommen, dass einem die Fahrerlaubnis ganz verweigert wird.

Aktueller Rechtsfall

Im Juli 2024 wurde der Brandenburger CDU-Landeschef Jan Redmann, der Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Brandenburg ist, mit 1,28 Promille auf dem E-Roller erwischt. Er war in der Nacht vom 11. auf den 12. Juli bei einer Fahrt mit einem E-Scooter zu seiner Wohnung in Potsdam von der Polizei kontrolliert worden. Am 22. August 2024 wurde bekannt, dass das Amtsgericht Potsdam einen Strafbefehl (vgl. Was ist ein Strafbefehl und wie kann man sich dagegen wehren?) wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr gegen ihn verhängt hat. Es wurde eine Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen zu je 320 Euro festgesetzt (vgl. Wie wird eine Geldstrafe berechnet und warum sind die Tagessätze bei der Geldstrafe verschieden hoch?). Insgesamt sind das dann 8.000 Euro. Zudem wird Redmann für weitere sechs Monate die Fahrerlaubnis entzogen.

Fazit:

Wer betrunken auf einem E-Scooter fährt, riskiert nicht nur eine Gefährdung seiner eigenen Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer, sondern auch ernsthafte rechtliche Konsequenzen.

Auch interessant:

Quelle:refrago(pt)
#18257
Google Adsense 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert