Dresscodes09.05.2014

Chef schreibt Kleiderordnung am Arbeitsplatz vor: Wann darf der Arbeitgeber Vorschriften über Kleidung, Körperschmuck oder Tattoos machen?

Der Arbeitgeber hat oft ein Interesse daran, dass seine Mitarbeiter einheitlich auftreten und ein gepflegtes äußeres Erscheinungsbild aufweisen. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass er diesbezüglich Anweisungen erteilt oder Vorschriften macht. Aber darf er das überhaupt oder steht dem nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers entgegen? Denn immerhin gibt man sich durch die Bekleidung eine individuelle Note.

Sind Vorschriften zur Dienstkleidung zulässig?

Eine Verpflichtung zum Tragen einer bestimmten Personalkleidung kann sich aus dem Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag ergeben. Dies ist auch zulässig. Denn der Arbeitgeber hat ein berechtigtes Interesse daran, dass seine Mitarbeiter einheitlich auftreten. Denn die Arbeitskleidung bewirkt nach außen hin ein einheitliches Bild und weist die Arbeitnehmer als Personal des Unternehmens aus (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.02.2003, Az. 6 AZR 536/01).

Bestehen weder tarif- noch arbeitsvertragliche Regelungen kann der Arbeitgeber von seinem Weisungsrecht Gebrauch machen. Verweigert dann der Arbeitnehmer die Dienstkleidung zu tragen, so kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nach erfolgter Abmahnung kündigen (Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 20.03.2012, Az. 6 Ca 1554/11).

Der Arbeitgeber muss aber den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Er kann deswegen nicht nur von einem Geschlecht das Tragen von Dienstkleidung verlangen (Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 05.04.2011, Az. 12 Ca 8659/10).

Darf mein Chef mein Erscheinungsbild bestimmen?

Der Arbeitgeber kann in bestimmten Fällen das Erscheinungsbild bestimmen. Zum Beispiel dann, wenn er ein Interesse an ein ordentliches Erscheinungsbild hat. So müssen sich Männer regelmäßig rasieren und ihre Haare waschen. Auch müssen Fingernägel, wenn eine Verletzungsgefahr besteht geschnitten werden. Er kann jedoch nicht eine natürliche Haarfarbe oder eine bestimmte Nagellack-Farbe (Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 18.08.2010, Az. 3 TaBV 15/10) verlangen.

Von einem Justizvollzugsbeamten kann verlangt werden, dass er seine Uniform in der Weise trägt, dass seine Unterarmtätowierungen nicht zu sehen sind (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.06.2005, Az. 2 A 10254/05.OVG).

Sicherheit des Arbeitnehmers

Der Arbeitgeber kann aber auch Vorschriften machen oder Verbote aussprechen, die die Sicherheit am Arbeitsplatz betreffen. So hat er das Recht beispielsweise auf einer Baustelle von den Bauerarbeitern zu verlangen, dass diese Schutzhelme und Sicherheitsschuhe tragen. Ein Verstoß hiergegen zieht in der Regel zwar nicht die sofortige Kündigung nach sich, kann aber zu einer Abmahnung führen (Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.05.2002, Az. 4/17 Ca 7415/01).

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3 Gedanken zu „Chef schreibt Kleiderordnung am Arbeitsplatz vor: Wann darf der Arbeitgeber Vorschriften über Kleidung, Körperschmuck oder Tattoos machen?

  • 24. März 2015 um 21:41 Uhr
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    Sehr geehrte Damen und Herren,
    habe eine frage zu Parkplatz Mitarbeiter/ Besucher:
    Arbeite seit 17 Jahre im Krankenhaus und Parke seit jeher auf diesen Parkplatz,
    unser Krankenhaus hat 2 Parkplätze und jetzt will mir mein Chef vorschreiben, das ich auf den anderen Parkplatz parken soll,
    da leider auch bei uns eine Parkplatznot herrscht!
    Kann mein Chef mir vorschreiben wo ich zu Parken habe?
    Er ist ja auch nicht verpflichtet mir einen Parkplatz zu stellen!und wenn er mich zu recht auffordert auf diesen anderen Parkplatz zu Parken muß er dann für Schäden aufkommen wenn was mit meinem Pkw passiert?
    Bitte um eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Jörg Senftleben

    Antwort
  • 12. Mai 2014 um 7:01 Uhr
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    Wichtige Anmerkung: Wenn im Betrieb ein Betriebsrat existiert, ist dieser kraft Gesetzes mitbestimmungsberechtigt gem. § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, was eine betriebliche Kleiderordnung betrifft.

    Wurde der Betriebsrat nicht eingeschaltet oder hat er nicht dem Vorschlag des Arbeitgebers zugestimmt, brauchen dessen dennoch erfolgte Anweisungen für Dienstkleidung/Kleiderordnung und sonstigem persönlichem Outfit nicht befolgt zu werden.

    Das gilt selbst dann, wenn dies so im Einzelarbeitsvertrag stehen sollte.

    Zwingenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates dürfen nicht unterlaufen werden.

    Antwort
  • 12. September 2013 um 11:01 Uhr
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    vielen, vielen dank! diese rechtsfrage hat mir echt geholfen. werde ich (privat) ausdrucken und meinem abteilungsleiter vorlegen. ich will mich vor allem bequem anziehen… wenn ich mehr zeit am tag im buero, als mit meinem freund verbringe…

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