20.04.2017

Ist ein Tortenwurf strafbar?

Immer wieder werden vor allem Politiker oder andere öffentliche Persönlich­keiten Opfer eines Torten­wurfes. Dabei wird eine Torte in das Gesicht des Opfers geworfen, um es lächerlich zu machen. Ist ein solches Verhalten strafbar?

Ist ein Tortenwurf strafbar?

Ein Tortenwurf stellt in der Regel eine strafbare, tätliche Beleidigung gemäß § 185 StGB dar. Wird bei der Betortung das Opfer noch zusätzlich verletzt, etwa weil die Torte noch tief­gefroren ist, kann zudem eine Straf­barkeit wegen Körper­verletzung nach § 223 StGB hinzukommen. Ferner können je nach Fall die Straftat­bestände der Sachbeschädigung (§ 303 StGB) und des Haus­friedens­bruchs (§ 123 StGB) in Betracht kommen.

Quelle:refrago/rb
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