Beförderungspflicht02.12.2014

Tiere im Taxi: Darf ein Taxifahrer die Mitnahme von Hunden, Katzen oder anderen Tieren verweigern?

Wenn man sich mit einem Taxi zu einem bestimmten Ort befördern lassen will, ist das in der Regel unproblematisch möglich. Man muss dazu nur ein Taxi rufen. Der Taxifahrer ist auch grundsätzlich verpflichtet, einen Fahrgast zu befördern (§ 13 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr – BOKraft). Verletzt er diese Pflicht, so begeht er eine Ordnungswidrigkeit nach § 61 Abs. 1 Nr. 3c des Personenbeförderungsgesetzes und ihm droht eine Geldbuße von bis zu 300 EUR (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 25.01.2014, Az. 234 OWi 162/13). Doch was ist, wenn man ein Tier mit sich führt? Ist der Taxifahrer verpflichtet zum Beispiel einen Hund zu befördern oder kann er dies nicht vielmehr ablehnen? Zur Begründung könnte der Taxifahrer etwa anführen, dass der Hund den Fahrgastraum dreckig macht oder einfach kein Platz für ihn ist.

Darf ein Taxifahrer die Mitnahme von Hunden, Katzen oder anderen Tieren verweigern?

Wenn ein Fahrgast ein Tier mit sich führt, so erstreckt sich die Beförderungspflicht grundsätzlich auch auf das Tier (vgl. Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 28.01.2014, Az. 234 OWi 163/13). Ein Taxifahrer darf daher in der Regel die Mitnahme des Tieres nicht verweigern. Etwas anderes gilt nur, wenn durch die Mitnahme des Tieres die Sicherheit und Ordnung des Taxibetriebs gefährdet wird (vgl. § 15 BOKraft). Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn durch das Tier die Fahrsicherheit gefährdet wird. In einem solchen Fall ist die Weigerung der Beförderung gerechtfertigt.

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4 Gedanken zu „Tiere im Taxi: Darf ein Taxifahrer die Mitnahme von Hunden, Katzen oder anderen Tieren verweigern?

  • 4. September 2020 um 9:14 Uhr
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    Ist es Erlaubt das ein Taxi ein verstorbenes Haustier zum Tierkrematorium fahren darf?

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  • 26. August 2019 um 9:30 Uhr
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    Hallo, wie sieht es mit den Wellensittiche aus? Die Reisebauer der muss auf dem Rücksitz sitzen. Liebe Grüße Ernst Lustig

    Antwort
  • 26. August 2019 um 9:29 Uhr
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    Hallo, wie sieht es mit den Wellensittiche aus? Die Reisebauer der muss auf dem Rücksitz sitzen. Liebe Grüße Ernst Lustig

    Antwort
  • 11. Oktober 2016 um 19:00 Uhr
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    nur im Kombi/Großraum mit Fangnetz (Abtrennung zum Fahrgastraum), sonst besteht die Gefahr, daß der Hund bei einem starken Bremsmanöver wie ein Geschoß in den Fahrgastraum gelangt und die Sicherheit gefährdet.

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