Fahr­untüchtigk­eit09.02.2018

Alkohol im Straßen­verkehr: Ab wann ist man fahr­untüchtig?

Nach dem Gesetz ist es untersagt ein Auto zu fahren, wenn man fahr­untüchtig ist. Ein solches Verbot ist angesichts der sonst bestehenden teilweise erheblichen Gefahr für die Verkehrs­teilnehmer auch naheliegend. Doch ab wann liegt eine Fahr­untüchtigk­eit eigentlich vor?

Ab wann ist man fahr­untüchtig?

Von einer Fahr­untüchtigk­eit geht man allgemein aus, wenn der Führer eines Fahrzeugs infolge von körperlichen oder geistigen Mängeln nicht mehr fähig ist, den Anforderungen des Straßen­verkehrs gerecht zu werden und sein Fahrzeug sicher zu führen. Einer der häufigsten Ursachen der Fahr­untüchtigk­eit ist der Genuss von Alkohol. Es kommen aber auch andere Gründe in Betracht, wie etwa Drogen­konsum oder Fieber. Zudem kann sich die Fahr­untüchtigk­eit aufgrund einer Amputation oder Schwerhörigkeit ergeben.
Im Folgenden wird die be­deutendste Ursache der Fahr­untüchtigk­eit in den Blick genommen: der Alkohol.
Bei der Fahr­untüchtigk­eit wegen Alkohol­konsums wird zwischen der absoluten und der relativen Fahr­untüchtigk­eit unterschieden.

Was sind die Folgen einer Fahr­untüchtigk­eit?

Wird bei einem Autofahrer die absolute oder relative Fahr­untüchtigk­eit fest­gestellt, so macht er sich zumindest wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) strafbar. Gefährdet der Autofahrer durch seine Trunkenheits­fahrt zudem noch Menschen oder Sachen von bedeutenden Wert, so kann er sich wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßen­verkehr (§ 315c StGB) strafbar machen. Beide Straftaten können eine Freiheits­strafe oder Geldstrafe nach sich ziehen.
Lassen sich bei einer relativen Fahr­untüchtigk­eit keine Ausfall­erscheinungen feststellen, so kommt ab einem Promille­wert von 0,5 eine Ordnungs­widrigkeit in Betracht. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 3.000 € geahndet werden (§ 24a StVG).

Quelle:refrago/rb
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5 Gedanken zu „Alkohol im Straßen­verkehr: Ab wann ist man fahr­untüchtig?

  • 13. März 2015 um 8:33 Uhr
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    Warum redet man immer nur von Autofahrer?
    Radfahrer die unter Alkoholeinfluss fahren, stellen eine noch größere Gefahr dar, vor allen Dingen für sich selbst.
    Meist sind sie die Unterlegenden bei einem Unfall, oder verursachen einen wegen unzureichenden Verhalten im Straßenverkehr und sind dann verschwunden.
    Man könnte auch Fahrradfahrerflucht dies nennen.

    Antwort
  • 20. März 2014 um 6:08 Uhr
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    Darf man sein Moped unter Alkohol (1,8 ‰) schieben?

    Antwort
    • 21. März 2014 um 9:19 Uhr
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      Man darf, aber der Motor darf nicht in Betrieb sein und man darf sich auch nicht seitlich z.B. auf den Fußraster stellen und anschieben, ähnlich einem Roller. Das würde bereits das Merkmal des "Führens eines Fahrzeugs" erfüllen.

      Antwort
  • 20. März 2014 um 5:59 Uhr
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    Wann verjährt eine Alkoholfahrt?

    Antwort
  • 19. März 2014 um 8:17 Uhr
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    Wie hier beschrieben ist der Gleichheitsgrundsatz ausgehebert, denn Fahruntüchtigkeit kann nicht unterschieden werden von der Benutzung der Fahrgelenheit. Das ein Fahrzeugführer eher Fahruntüchtig ist als ein Radfahrer ist absoluter Schwachsinn.
    Lediglich die Gefahr von einem Fahrzeug ist größer, aber der Fahrradfahrer stellt durch seine Fahruntüchtigkeit eine viel größere Gefahr dar.
    Für mich gilt immer noch die Gesetzesregel, so gäbe ich es jedenfalls in der Fahrschule gelernt, alle Teilnehmer im Atrassenverkehr dürfen nicht unter Einfluss von Alkohol stehen.
    Aber im bundesdeutschen Gesetz gibt es ja Unterschiede, die ich immer noch hoffe irgendwann einmal im Gleichklang gebracht werden.
    Für mich stellen die Radfahrer hier in der Großstadt so wie sie sich vielfach verhalten, die größte Gefahr im Straßenverkehr dar.

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