Aufgebot07.07.2015

Was ist unter „Aufgebot bestellen“ bei einer Hochzeit zu verstehen?

Wer heiraten wollte, konnte lange Zeit mit dem Begriff „Aufgebot bestellen“ konfrontiert werden. Doch was war damit gemeint?

Was ist unter „Aufgebot bestellen“ bei einer Hochzeit zu verstehen?

Bis zum Jahr 1998 musste jedes Paar, welches sich zu einer Heirat entschied, ein Aufgebot bestellen. Geregelt war dies im Ehegesetz. Als ein Aufgebot wurde die öffentliche Bekanntmachung der geplanten Hochzeit bezeichnet. Damit sollte ermöglicht werden, dass eventuelle Einwendungen gegen die Vermählung erhoben werden können. In Zeiten ohne Internet waren die Standesbeamten noch auf die Hilfe der Mitbürger angewiesen. Mit der Abschaffung des Ehegesetzes im Jahr 1998 wurde auch die Pflicht zur Bestellung des Aufgebots aufgehoben. Seitdem muss sich ein Paar nur noch beim zuständigen Standesamt zur Eheschließung anmelden. Der Standesbeamte prüft dann das Vorliegen von eventuellen Ehehindernissen.
Das Aufgebot muss aber weiterhin im Rahmen einer kirchlichen Trauung bestellt werden.

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