Wo können alte Elektrogeräte nach dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz abgegeben werden?
Voraussichtlich zum Ende des Jahres tritt das neue Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (kurz: Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) in Kraft. Durch dieses Gesetz soll die Recyclingquote für alte Elektrogeräte erhöht und somit die Umwelt sowie die Ressourcen geschützt werden. So enthalten viele Geräte wertvolle Metalle, die wiederverwertet werden können, sowie Schadstoffe. Das Gesetz erweitert daher den Kreis der Stellen, an denen Elektro-Altgeräte abgegeben werden können. Doch um welche handelt es sich?
Wo können alte Elektrogeräte nach dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz abgegeben werden?
Nach dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz können Elektro-Altgeräte bei folgenden Stellen abgegeben werden:
Elektro-Großhändler
Alte Elektroartikel können in allen Geschäften abgegeben werden, die Elektroartikel auf einer Fläche von mehr als 400 qm verkaufen. Wird mit der Abgabe des Geräts zugleich ein gleichwertiges Gerät gekauft, ist das Geschäft verpflichtet das Gerät kostenfrei zurückzunehmen. Kostenfrei ist zudem die Abgabe von kleinen Altgeräten. Dazu zählen alle Geräte, bei dem keine Kante länger als 25 cm ist. Die Rückgabe setzt ferner nicht voraus, dass das Gerät in dem Geschäft gekauft wurde oder der Kassenzettel vorgelegt wird.
Online-Versandhändler
Nicht nur Elektrogroßhändler, sondern auch Online-Versandhändler sind verpflichtet, Elektro-Altgeräte zurückzunehmen, wenn sie Elektrogeräte in ihrem Sortiment haben. Sie müssen in diesem Zusammenhang Sammelstellen schaffen, die in zumutbarer Entfernung vom Verbraucher liegen. Denkbar sind zum Beispiel Kooperationen mit dem stationären Handel oder die Rücksendung des Geräts über die Filiale eines Paketdienstes.
Recyclinghöfe
Darüber hinaus können Elektroartikel weiterhin in allen Recyclinghöfen abgegeben werden.
Welche Elektrogeräte müssen abgegeben werden?
Die Pflicht zur Abgabe von alten Elektroartikeln gilt nach dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz etwa für Kühlgeräte, Haushaltsgroßgeräte, Geräte der Kommunikationstechnik, Leuchtstoffe, Haushaltskleingeräte, Drucker-Kartuschen und Solarpanels. Ein Gerät aus einer dieser Gruppen darf auf keinen Fall einfach in der Mülltonne entsorgt werden.