Krach24.01.2024

Nachbarlärm: Darf man bei einer Lärm­störung durch den Nachbarn mit einem Besenstiel an die Decke klopfen oder mit der Zange an die Heizung schlagen?

Genervt vom Nachbarlärm. Wie darf man sich wehren?

Wer in einem Mehr­familien­haus wohnt, muss grund­sätzlich damit rechnen, dass Geräusche aus der Nachbar­wohnung dringen. Problematisch kann es dann werden, wenn die Lärm­störung ein Ausmaß annimmt, die nicht mehr hinnehmbar ist. Nicht selten greifen die Betroffenen dann zum Besenstiel oder zur Zange, um damit gegen die Decke oder den Heizkörper zu schlagen. Doch ist dies überhaupt zulässig? Darf man einer Lärm­störung mit eigenem Lärm begegnen?

Darf man bei einer Lärm­störung durch den Nachbarn mit einem Besenstiel an die Decke oder mit der Zange an die Heizung schlagen?

Nach einer Entscheidung des Amts­gerichts Hamburg aus dem Jahr 1995 ist es unzulässig, bei einer nachbarlichen Lärm­störung zum Besenstiel oder Zange zu greifen, um damit gegen die Decke oder den Heizkörper zu schlagen. Dem Betroffenen einer Lärm­störung stehe kein Recht zu einer eigenen Lärm­störung zu. Zwar könne erheblicher Lärm aus einer Nachbar­wohnung als verbotene Eigenmacht zu werten sein. Einer solchen dürfe sich der Betroffene gemäß § 859 Abs. 1 BGB auch mit Gewalt erwehren (sog. Besitzwehr). Das Schlagen an die Decke oder an Heiz­körpern könne aber nicht als Besitzwehr angesehen werden. Denn ein solches Verhalten sei nicht geeignet, die nach­barliche Lärm­störung zu beseitigen. Vielmehr stelle der dadurch verursachte Lärm selbst eine verbotene Eigenmacht und somit eine Besitz­störung im Sinne des § 862 BGB dar. Verbotener Eigenmacht dürfe nicht mit verbotener Eigenmacht begegnet werden (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 28.11.1995, Az. 47 C 1789/95).

Wie kann man sich bei Nachbarlärm verhalten?

Wenn Nachbarn störendes Verhalten zeigen, ist es ratsam, zunächst das Gespräch zu suchen und zu erklären, warum man sich gestört fühlt. Falls dies keine Verbesserung bringt, kann man sich an die Hausverwaltung oder den Vermieter wenden. Bei außergewöhnlich starken Belästigungen durch Lärm besteht auch die Möglichkeit, das Ordnungsamt oder die Polizei einzuschalten.

Mietminderung bei Nachbarlärm

Ferner können Sie bei Lärm vom Nachbarn die Miete mindern.

Quelle:refrago/rb
#1527 (748)
Google Adsense 1

4 Gedanken zu „Nachbarlärm: Darf man bei einer Lärm­störung durch den Nachbarn mit einem Besenstiel an die Decke klopfen oder mit der Zange an die Heizung schlagen?

  • 17. Februar 2021 um 13:41 Uhr
    Permalink

    Ja, super. Lärmbelästigung bis spät in die Nacht hinnehmen, Protokoll seit 14 Mo führen, Körperverletzung erleiden, weitere Lärmbelästigung, auch in der Nacht hinnehmen. Super Idee. Vermieter interessiert es nicht. Verweist auf Zivilklage. Weiterer Freischein zur Lärmbelästigung. Reden mit dem Nachbar ist nicht möglich, kurz klingeln und um Ruhe bitten auch nicht…..tolle Idee!

    Antwort
  • 30. April 2016 um 8:01 Uhr
    Permalink

    Ja in diesem Land hört oder liest man immer wieder was alles nicht geht – was man stattdessen tun könnte oder wie man sich verhalten sollte – die Antwort bleiben gern alle schuldig.

    Antwort
    • 17. Februar 2021 um 13:45 Uhr
      Permalink

      Genauso ist es! Bingo! Was nützt einem, wenn die Nachtruhe gestört ist und jemand fast ohne Schlaf zum Dienst geht, kaum geradeaus gehen kann und im schlimmsten Fall z.B. grobe Fehler imJob macht. Denke nicht, dass dann ein Richter sagen, wird, ist gut Hr.xy. Sie hatten ja auch kaum Schlaf bekommen bei der Lärmbelästigung. Sie und Ihr Fehler sind somit entschuldigt. Schön wär´s.

      Antwort
  • 29. April 2016 um 19:37 Uhr
    Permalink

    Ich tendiere dazu, übermotivierte Anwälte die Frage beantworten zu lassen: Wie groß müssen Wattebäuschchen sein, um nicht als ruhestörend zu wirken, wenn man sie gegen Decken von unten und gegen Heizungsrohre werfen würde. Es gibt bestimmt Leute, die als menschliche Arschlöcher eine hervorragende Ausbildung genossen und sich dieser Frage bestimmt annehmen.

    Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert