08.08.2019

Wie kündige ich meinen bestehenden Handyvertrag richtig?Wann kann ich meinen laufenden Handyvertrag kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln?

Wann kann ich meinen laufenden Handyvertrag kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln? Diese Fragen stellen sich viele Mobilfunknutzer, die bei einem Marktvergleich ein preiswerteres oder besseres Angebot entdeckt haben. In den meisten Fällen müssen Sie sich als Verbraucher an die im Vertrag festgehaltene Laufzeit halten, unter Umständen profitieren Sie von einem deutlich kürzeren Kündigungsrecht. Wir zeigen Ihnen, wann welche Kündigungsfrist gilt und wie Sie Ihre Vertragskündigung formal richtig durchführen.

Vertragsrecht und schriftliche Bedingungen entscheiden

Von unserer Website mit Antworten zu allen wichtigen Rechtsgebieten kennen Sie grundlegende Antworten zum Vertragsrecht bereits. Über den Vertragsabschluss zwischen Ihnen und Ihrem Mobilfunkanbieter halten Sie grundlegend alle Rechten und Pflichten fest, die beide Vertragsseiten zu erfüllen haben. Die Laufzeit Ihres Handyvertrags gehört hierzu, wobei im Wettbewerb der Anbieter über die Jahre kundenfreundlichere Regelungen entstanden sind.

In den Anfängen der Handyverträge war eine Laufzeit von zwei Jahren der Branchenstandard. Falls Sie im Laufe dieser 24 Monate ein besseres Angebot bei einem Konkurrenten des Mobilfunkmarktes entdeckten, waren Ihnen die Hände gebunden. Zum Ende der zwei Jahre mussten Sie für die reguläre Kündigung im Regelfall eine Frist von drei Monaten beachten. War diese verstrichen, verlängerte sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr oder noch länger.

Der Wettbewerb hat für kürzere Fristen gesorgt, auch bei einer Reihe von Tarifangeboten die zwei Jahre weiterhin Gültigkeit haben. Sechs oder zwölf Monate gehen stärker auf die Wünsche junger Kunden ein, die keine lange Bindung bei einem bestimmten Anbieter wünschen. Die kürzere Frist hat im Regelfall Ihren Preis: Handytarife mit verkürzter Laufzeit kosten meist etwas mehr, als wenn Sie Ihrem Mobilfunkanbieter länger die Vertragstreue schwören.

Ordentlich oder außerordentlich kündigen

Die oben genannten Rahmenbedingungen für den Wechsel zu einem anderen Handyanbieter beziehen sich auf die ordentliche Kündigung. In diesem Fall räumt Ihnen alleine die vertragliche Abmachung mit Ihrem Handyanbieter ein bestimmtes Kündigungsrecht ein. Dies kann eine Mindestlaufzeit des Vertrags umfassen, genauso wie eine Vorgabe an Monaten, bis wann spätestens Ihre reguläre Kündigung eingegangen sein muss.

Es gibt eine zweite Art der Kündigung, die Ihnen das deutsche Vertragsrecht in vielen Lebensbereichen zusichert. Gemeint ist die Sonderkündigung, im Falle eines Handyvertrags mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Das Recht zur Sonderkündigung lösen ausschließlich besondere Ereignisse rund um Ihren Handyvertrag aus. Typische Situationen sind die Steigerung bestimmter Vertragskosten durch Ihren Handyanbieter, genauso wie die Anpassung von Leistungen des Handyvertrags. Ein fairer Anbieter weist Sie sogar auf die Möglichkeit der Sonderkündigung hin, hiermit sollten Sie im harten Kampf der Mobilfunkanbieter um Kunden jedoch nicht rechnen.

Was die Art der Kündigung formal bedeutet

Bei den verschiedenen Arten der Kündigung gibt es einige Gemeinsamkeiten: So reichen Sie im Regelfall Ihre Kündigung schriftlich beim Handyanbieter ein. Wenige Dienstleister ermöglichen Ihnen eine Online-Kündigung, der Postweg gibt Ihnen jedoch größere Sicherheit. Damit Sie die Gewissheit haben, dass die Kündigung bei Ihrem Mobilfunkanbieter eingegangen ist, entscheiden Sie sich für ein Einschreiben mit Rückschein.

Formal ist in beiden Fällen die Kündigungsabsicht aus dem Schreiben herauszulesen, der Kündigungsbrief muss außerdem vom Vertragsnehmer persönlich unterschrieben sein. Im Falle einer ordentlichen Kündigung ist keine Begründung anzugeben, allerdings ist die Angabe des Datums des gewünschten Endes der Vertragslaufzeit zu empfehlen.

Anders sieht es bei einer außerordentlichen Kündigung aus. Bei dieser ist explizit der Grund zu nennen, weshalb Sie innerhalb der verkürzten Kündigungsfrist Ihren Vertrag aufgeben. Falls ein solcher Grund fehlt, kann der Mobilfunkanbieter Ihr Schreiben als Wunsch einer regulären Kündigung interpretieren. Und diese zieht sich je nach restlicher Vertragslaufzeit häufig noch um einige Monate.

Kündigung und Wechsel nicht unüberlegt durchführen

Bevor Sie vorschnell ein neues Tarifangebot abschießen, ist ein ruhiger Blick auf die aktuelle Tariflandschaft zu empfehlen. Dies gilt vor allem bei einer Sonderkündigung, bei der Ihnen lediglich wenige Wochen bis zum Wechsel in einen neuen Handyvertrag bleiben. Über das Internet, beispielsweise bei einem Handyvertrag Vergleich bei Verivox, lernen Sie die Stärken und Schwächen verschiedener Angebote kennen. Dies gilt nicht nur für die tariflichen Konditionen selbst, auch Beigabe wie ein Smartphone der neusten Generation oder ein attraktives Bundle gehören hierzu.

Übrigens: Die genannten Überlegungen gelten neben Vertragshandys auch für das Prepaid-Modell. Hier sind Sie zwar nicht an feste Kündigungsfristen gebunden, da Sie grundsätzlich mehrere SIM-Karten von Prepaid-Anbietern nutzen und abrechnen können. Falls Sie jedoch grundsätzlich kein Interesse mehr an der Zusammenarbeit mit einem Prepaid-Anbieter haben, sollten Sie alle tariflichen Bindungen und per Vertrag festgehaltenen Pflichten für beide Seiten schriftlich aufkündigen.

Quelle:refrago/om
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