Kreditgebühren30.10.2014

Kreditgebühren: Wer kann nach dem BGH-Urteil Kreditgebühren von seiner Bank oder Sparkasse zurückverlangen und was ist zu beachten?

Es ging in diesen Tagen durch die Presse: Verbraucher könnten in Milliardenhöhe Kreditgebühren zurückfordern. Das habe der Bundesgerichtshof entschieden. Doch was heißt das genau, wer kann die von ihm gezahlten Kreditgebühren von seiner Sparkasse, Bank oder Volksbank zurückfordern?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits im Mai entschieden, dass sogenannte Bearbeitungsgebühren bei Krediten, die von Banken und Sparkassen erhoben wurden, unzulässig sind (Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.05.2014, Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13).

Mit welcher Begründung erhoben die Banken eine Bearbeitungsgebühr für die Kreditvergabe

Viele Banken hatten in der Vergangenheit bei Verbraucherkrediten Bearbeitungsgebühren erhoben, die teils bis zu 3,5 Prozent der Kreditsumme betrugen. Die Banken begründeten die Bearbeitungsgebühr damit, dass sie einen hohen Beratungsaufwand hätten, weil sie individuelle Kundenwünsche berücksichtigen müssten und die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden überprüfen müssten.

Warum sind die Kreditgebühren laut BGH nun unzulässig?

Der Bundesgerichtshof ließ diese Argumente aber nicht gelten. Er meinte, dass die Banken in ihrem eigenen Interesse die Kreditprüfungen durchführen würden und dazu auch verpflichtet wären. Eine Dienstleistung der Banken für den Kunden, die extra berechnet werden dürfe, sei darin nicht zu sehen. Die Bearbeitungsgebühr stelle daher keine Gegenleistung für die Auszahlung eines Darlehens dar.

Wer kann jetzt Kreditgebühren von seiner Bank oder Sparkasse zurückverlangen?

Am 28. Oktober 2014 hat der Bundesgerichtshof nunmehr ausgeführt, welche Kunden genau berechtigt sind, Ansprüche gegen ihr Kreditinstitut wegen der Erhebung von Bearbeitungsgebühren geltend zu machen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.10.2014, Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).
Ansprüche gegen ihre Bank wegen der Erhebung von unzulässigen Kreditgebühren können alle Verbraucher erheben, deren Darlehnsvertrag nicht älter als zehn Jahre ist. Betroffen sind also Verträge, die ab 2004 abgeschlossen worden sind.
Wichtig zu wissen ist, dass sich die aktuellen Urteile des Bundesgerichtshofs auf Verbraucherkredite beziehen – also keine gewerblichen Kredite. Beim BGH sind allerdings noch Streitfälle zu gewerblichen Krediten und zu Förderdarlehen der Kfw-Bank anhängig.

Bearbeitungsgebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingen

Die vorgenannten BGH-Urteile beziehen sich also nur auf Verbraucherkredite. Nicht alle Verbraucher, die Kreditgebühren an ihre Bank bezahlt haben, haben jetzt aber automatisch einen Anspruch auf Rückzahlung der Kreditgebühren von ihrer Bank. Zu prüfen ist jeweils, ob die Kreditgebühren formularmäßig im Vertrag standen. Nur dann kann man sie zurückfordern. Am besten kann dies ein Anwalt prüfen.

Wer kann keine Rückzahlung von Kreditgebühren verlangen?

Verbraucher, die nur einen geringfügigen Kredit von unter 200 Euro in Anspruch genommen haben, können keine Bearbeitungsgebühren zurückverlangen. Ausgenommen sind auch Kredite mit einer kurzen Laufzeit von höchstens drei Monaten, Pfandkredite sowie vergünstigte Arbeitgeberdarlehen.

Kann man auch Kreditgebühren zurückverlangen, wenn der Kredit bereits abgezahlt ist?

Ja, auch wenn der Kredit bereits abgezahlt ist, kann man die gezahlten Kreditgebühren von seiner Bank zurückverlangen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob das Darlehn planmäßig oder vorzeitig abgezahlt wurde.

Achtung: Verjährung droht bereits am 31. Dezember 2014

Sehr wichtig zu wissen ist, dass alle Verbraucher, die Ansprüche aus Krediten aus den Jahren 2004 bis 2011 geltend machen wollen, diese bereits am 31. Dezember 2014 verjähren. Verjährung bedeutet, dass auch wenn Sie als Verbraucher grundsätzlich einen Anspruch und ein Recht auf die Rückzahlung des gezahlten Kreditbearbeitungsentgelts haben, dieses nach dem 31. Dezember 2014 nicht mehr gerichtlich durchsetzen können. Die Bank kann, wenn Verbraucher Kreditgebühren für Kredite von 2004 bis 2011 nach dem 31. Dezember 2014 geltend machen die Einrede der Verjährung entgegenhalten. Die Bank muss dann die Kreditgebühren nicht mehr zurückzahlen. Hierauf hoffen natürlich viele Banken.

Schnell handeln

Wer also Kreditgebühren aus Kreditverträgen von 2004 bis 2011 zurückverlangen will, muss sich beeilen. Ansonsten geht er leer aus. Sinnvoll ist es, sich durch einen Anwalt beraten zu lassen. Es gibt auch Möglichkeiten, die drohende Verjährung zu unterbrechen (z.B. durch Mahnbescheid oder Klage), so dass Banken auch noch nach dem 31. Dezember 2014 Kreditgebühren aus bis 2011 abgeschlossenen Verträgen zurückzahlen müssen.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass es nicht nur entscheidend ist, wann der Kredit abgeschlossen wurde, sondern wann die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde.

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23 Gedanken zu „Kreditgebühren: Wer kann nach dem BGH-Urteil Kreditgebühren von seiner Bank oder Sparkasse zurückverlangen und was ist zu beachten?

  • 24. September 2015 um 2:50 Uhr
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    Hallo
    wie sieht es aus wenn man ein Kredit bei der L-Bank hat, hat man auch die Möglichkeiten die Bearbeitungsgebühr zurück bekommt.
    Danke.

    Antwort
  • 16. August 2015 um 11:27 Uhr
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    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zur Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr für Gewerbe hat die Citroen Bank meine Forderung anerkannt und somit ist ein Anerkenntnisurteil ergangen.
    Ich denke auch ein Erfolg für alle Leser
    Urteil vom 11.08.2015 Amtsgericht Köln Az. 128 C 121/15

    Antwort
  • 11. Mai 2015 um 20:35 Uhr
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    Die Sparkasse hat uns heute einen Vergleich angeboten, wollen die Hauptforderung von 1200€ zahlen, aber nicht die Zinsen (ca. 600€) mit der Begründung:
    – Dem Vergleichsvorschlag liegt zugrunde, dass nach Auffassung bei Immobilienkrediten ein Anspruch auf Erstattung der Bearbeitungsprovision nicht besteht.
    – Der Bundesgerichtshof hat in den bekannten Entscheidungen vom 13.05.2014 und 28.10.2014 über die Erhebung einer Bearbeitungsgebühr bei Privatkreditverträgen entschieden. Den entschiedenen Fällen lagen Vertragsgestaltungen zu sogenannten Konsumentenkrediten zugrunde. Wesensmerkmal dieser Kreditart ist das jederzeitige Ablöserecht aus §500 Abs. 2 BGB, das bei Krediten, die keine Immobilienkredite sind gemäß §511 BGB zwingend ist. Dadurch ist Kennzeichen dieser Kreditart auch die kurze Vertragslaufzeit.
    – Hiervon zu unterscheiden sind Immobilienkredite, für die gemäß §503 Abs. 1 BGB, die in der Regel mit einem gebundenen Sollzinssatz für einen längeren Zeitraum vereinbart werden. Der gebundene Sollzinssatz für die jeweils vereinbarte Zinsfestschreibung kann den jeweiligen Darlehensnehmer aufgrund der Refinanzierungsstruktur im Deutschen Pfandbriefsystem gewährt werden. Insoweit korrespondiert die Vereinbarung eines günstigeren gebundenen Sollzinssatz zum Vorteil des Darlehensnehmers mit der insoweit vereinbarten Bearbeitungsprovision. Die hier gewählte Vertragskonstruktion weicht von er sogenannten Konsumenten- oder Privatkredit ab.
    – Die Abgrenzung zwischen Privatkrediten und Immobilienkrediten ist auch in der Entscheidung des BGH vom 13.05.2014 (dort Teilziffer 80) hervorgehoben. Insoweit liegt dann keine unangemessene Benachteiligung im Sinne von §307 Abs. 1 S1 BGB vor. Eine solche zu verneinen, wenn die mit Benachteiligung des Vertragspartners durch zumindest gleichwertige Interessen des Verwenders der allg. Geschäftsbed. gerechtfertigt ist. Eine unangemessene Benachteiligung wird nur dann angenommen, wenn der Verwender allg. Geschäftsbed. durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne vornherein auch dessen belange hinreichend zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 07.012.2010, XIZR3/10-Abschlussgebühr Bausparvertrag).
    Die Sparkasse vertritt die Auffassung, dass bei Immobilienkrediten die vereinbarte Bearbeitungsprovision keine unangemessene Benachteiligung des Darlehensnehmers darstellt, so dass ein Erstattungsanspruch hinsichtlich gezahlter Bearbeitungsprovisionen nicht besteht.

    Wie soll ich mich verhalten, vergleich zustimmen oder wie reagieren?

    Antwort
  • 14. März 2015 um 12:13 Uhr
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    Hallo meine Kredite der Voba stammen aus Nov. 2007 mit ABschluss der neuen Zinsfestschreibung zum 30.01.2008
    Ich habe mich Dez 2014 im AUsland befunden und konnte daher die Frist nicht einreichen, habe die Bank im März 2015 angeschrieben, Antwort, ist verjährt?
    Ist das so ? Danke

    Antwort
  • 1. März 2015 um 17:41 Uhr
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    Hallo, meine Bank lehnt die Rückzahlung meiner Bearbeitungsgebühr ab. Die Begründung von denen war, das es sich um ein gewerbliches Darlehen handelt. Ist das korrekt?

    Antwort
  • 4. Januar 2015 um 22:20 Uhr
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    Habe am 28.12.2006 einen Privatkredit bei einer Sparkasse mit einer Bearbeitungsgebühr von 2% abgeschlossen, der Kredit läuft noch. Habe jetzt mit einem Musterschreiben die Bearbeitungsgebühr zzgl. Zinsen zurückgefordert. Sparkasse will nicht zahlen mit der Begründung, dass das ausgewiesene Bearbeitungsentgelt Ergebnis der Vertragsverhandlungen (habe ich denn eine Wahl?) war und einvernehmlich vereinbart worden sind und es sich somit nicht um AGB im Sinne der verhandelten Entscheidungen handelt. Sie sehen daher keinen Anhaltspunkt für eine Erstattung.

    Antwort
    • 28. Februar 2015 um 15:29 Uhr
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      Bei uns ist es auch so. Commerzbank stellt das auch so dar. Aber wir haben nichts verhandelt, es wurde uns so vorgegeben! Hm, mal sehen ob wir dagegen angehen!

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  • 20. Dezember 2014 um 13:27 Uhr
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    Hallo,
    Hatte mit meinem Ex-Mann ein Darlehen bei DKB, ich wollte jetzt die Bearbeitungsgebühren zurückfördern. Sie wollen eine Unterschrift von beiden Darlehensnehmer, ich bin aber seit 4 Jahren geschieden. Muss mein Ex-Mann mit unterschreiben???? Bei einer anderen Bank hat es auch so funktioniert, dass nur ich alleine unterschrieben habe.

    Danke und LG Mandy

    Antwort
  • 20. Dezember 2014 um 11:58 Uhr
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    können auch Darlehensgebühren von den Bausparkasse zurück gefordert werden. Hier handelt es sich nicht um Abschlussgebühr sondern um zusätzl. Bearbeitungsentgelt.
    Heute nehmen die Bausparkassen keine Bearbeitungsgebühr.mehr. Also muss auch diese Bearbeitungsentgelt nicht Gesetzkonform sein .

    Antwort
  • 14. Dezember 2014 um 13:14 Uhr
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    Hallo ich habe kredit abgeschlossen August 2004 Bank hat abgelent sagte ist Verjährt.

    Antwort
  • 4. Dezember 2014 um 13:30 Uhr
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    Hallo
    Die Sparkasse Magdeburg reagiert genauso unfreundlich und fast wortgleich.Allerdings setzt die Sparkasse noch einen drauf. Eine Bindung des BGH Urteils bestehe nur für die Streiparteien.Die Sparkasse war nicht Partei in diesem Verfahren.
    Das nenne ich dreist!!

    Antwort
  • 2. Dezember 2014 um 20:05 Uhr
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    Habe mit einigen Bekannten gesprochen, die unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben. Die Commerzbank und Santander zahlen anstandlos die Kreditgebühren zurück. Die Sparkasse in dem Fall in der Prignitz leistet sich ein kundenfreundliches Schreiben der Extraklasse. Erst dauert die Beantwortung volle drei Wochen und dann

    Sehr geehrter Kunde,
    Sie haben Ihr Darlehen vollständig zurückgezahlt. Eine Rückzahlung des Bearbeitungentgeldes haben Sie sich nicht vorbehalten. Aufgrund der vorbehaltlosen Rückzahlung des kompletten Darlehens musste die Sparkasse daher nicht mehr mit einer Rückforderung hinsichtlich des Bearbeitungsentgeldes rechnen. Die von Ihnen gestelle Rückforderung ist daher verwirkt.

    Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir auf Ihren vermeintlichen Rückforderungsanspruch keine Zahlungen leisten werden. Bitte betrachten Sie hierzu unseren Standpunkt als abschließend. Zu Verhandlungen oder Gesprächen hierüber sind wir nicht bereit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Sparkasse Prignitz

    Unterschriften

    Globke Gericke

    Ich glaube viel unfreundlicher geht es wohl nicht.

    Antwort
    • 3. Dezember 2014 um 17:06 Uhr
      Permalink

      Sehr interessant, Klaus!
      Ich habe 6 Wochen auf eine Antwort warten müssen (indes 2 Anfragen zur Bearbeitung gestellt). Das Antwortschreiben der Sparkasse Prignitz lautete exakt wie von Ihnen dargelegt! Wir werden anwaltlich vorgehen. Der Ton gefiel überhaupt nicht, ich schließe mich Deinem "kundenfreundliches Schreiben der Extraklasse" entschieden an! Unglaublich

      Antwort
    • 5. Dezember 2014 um 8:35 Uhr
      Permalink

      Diese schreiben habe ich von meiner Sparkasse auch bekommen. Was soll man jetzt dazu schreiben. Möchte in den Widerspruch gehen.

      Antwort
      • 5. Dezember 2014 um 10:36 Uhr
        Permalink

        Nein, gleich zum Anwalt gehen. Nicht von der Bank hinhalten lassen. Ich weiß nicht, von wann Dein Kredit ist. Es ist gut möglich, dass Dein Anspruch auf Rückforderung auch am 31.12.2014 verjährt. Darauf spekulieren viele Banken. Wenn die Verjährung eingetreten ist, bekommst Du gar nichts mehr. Im Pinzip muss man jetzt sofort handeln. Bald ist Weihnachten. Dann wird es immer schwieriger, die richtigen rechtlichen Schritte einzuleiten, die die Verjährung unterbrechen. Also gleich jetzt zum Anwalt gehen. Wenn Du keinen kennst, dann findest Du einen Anwalt hier: http://www.anwaltsregister.de

        Antwort
  • 1. Dezember 2014 um 1:52 Uhr
    Permalink

    Hallo ich habe folgendes Problem 2001 haben wir ein BeamtenDarlehen gemacht die monatlichen Raten zahlen wir immer noch an das BankHaus bis heute. Die Bank lehnt die Zahlung ab ,weil sie verjährt sein soll.

    Antwort
  • 29. November 2014 um 14:24 Uhr
    Permalink

    Achtung – Ein Musterbrief reicht jetzt nicht mehr!
    Wer jetzt noch einen Musterbrief an die Bank senden will wird einfach hingehalten und kann dann nicht mehr rechtzeitig rechtliche Schritte einleiten. Denn ein Musterbrief stoppt die Verjährung nicht und jeder Anwalt braucht durch Terminfindung und Schriftverkehr auch wieder einige Tage, die realistische Frist ist also eher der 20.12.2014. Ab jetzt also direkt rechtliche Schritte einleiten.
    Es gibt mittlerweile auch Online Anbieter die sich darauf spezialisiert haben. Ich habe meinen Anspruch z.B. auf bankright.de sehr schnell durchbekommen.

    Antwort
  • 26. November 2014 um 11:41 Uhr
    Permalink

    Meine Sparkasse will meine Bearbeitungsgebühr nicht zurückzahlen da es sich um ein immobiliendarlehen handelt. Ist dann eine Klage erforderlich oder sind die Bearbeitungsgebühren bei Immobiliendarlehen rechtes ?

    Antwort
    • 29. November 2014 um 15:01 Uhr
      Permalink

      Auch unsere Sparkasse lehnte unsere Rückforderungen der gezahlten Bearbeitungsgebühren mit der Begründung ab, daß die Entscheidungen des BHG nicht auf die
      " Immobiliendarlehen mit fester Sollzinsbindung,zutreffend seien.weiter:! insbesondere die Gründe zur Unwirksamkeit von formuöarmaäßig erhobenen Bearbeitungsgebühren aus den BHG-Urteilen v. 14-5-2014 treffen auf Immobiliendarlehen nicht zu ".
      Zum Schluß: " Zu Verhandlungen oder Gesprächen hierüber sind wir nicht bereit "
      Hier muß man die Frage nach dem Service stellen !!!
      Ist die Spk für den Kunden oder sind die Kunden nur für die Spk da, damit Ihre Geschäfte gut laufen. Gern würde ich mir die gezahlten 380,00 € wieder von der Spk zurückholen. Kann mir
      aber keinen RA leisten. Wer kann mir eine Rat geben ? e.c.m@arcor.de

      Antwort
  • 21. November 2014 um 9:02 Uhr
    Permalink

    darf man auch bei Beitrags von Kredit Darlehen für Eigentumswohnungen verlangen

    Antwort
  • 16. November 2014 um 18:00 Uhr
    Permalink

    haben im august 2004 einen kredit bekommen von 51.000 Euro, wobei netto nur 49980 Euro sind,da die bank ein disagio von 1020 Euro erhoben hat. können wir es erstattet bekommen, da nicht eindeutig hervorgeht, wann der betrag von 1020 Euro bezahlt wurde. Vielen Dankim Vorraus.

    Antwort
  • 12. November 2014 um 14:23 Uhr
    Permalink

    Guten Tag, ich habe 2005 einen Autokreditvertrag bei meinem Autohaus und deren Hausbank abgeschlossen. dieser ist seit Nov.2012 vollständig bezahlt. Kann ich hierfür auch noch die ausstehenden Bearbeitungsgebühren verlangen? und wie sieht das bei 0,0% Finanzierungen aus, diese wären erst im April bzw. Oktober 2015 bezahlt. Kann die Bank hierfür auch noch was verlangen, wenn ich diese vorzeitig ablöse? An einer 0,0 % Finanzierung haben die doch sowieso nichts verdient….

    LG

    Martina M.

    Antwort
  • 31. Oktober 2014 um 12:27 Uhr
    Permalink

    Die Ausführungen sind sehr Verständlich gehalten,aber es fehlt der Hinweiss.Was ist wenn jemand schon in der vorzeit einspruch gegen die Bearbeitungsgebühr erhoben hat,hemmt das,oder verlängert das die Ablaufzeit Dezember 2014?

    Antwort

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