Marke26.10.2016

Was versteht man im Rahmen einer Marken­anmeldung unter „Nizzaklassen“?

Wer eine Ware oder Dienst­leistung als Marke anmelden möchte, wird zwangs­läufig mit den sogenannten „Nizzaklassen“ in Berührung kommen. Doch was ist darunter zu verstehen?

Was versteht man im Rahmen einer Marken­anmeldung unter „Nizzaklassen“?

Als „Nizzaklassen“ werden die unterschiedlichen Bereiche genannt, in denen eine an­zumeldende Ware oder Dienst­leistung einzutragen ist. Es handelt sich um ein internationales Klas­sifikations­system und beinhaltet zurzeit 45 Klassen (34 für Waren und 11 für Dienst­leistungen). Der Name geht auf ein Abkommen vom 15. Juni 1957 in Nizza zurück, welches die Schaffung der Klassifikation vertraglich festlegte. Die Bundes­republik Deutschland ist Vertrags­staat dieses Abkommens.
Alle fünf Jahre werden die Nizzaklassen überarbeitet. Dabei kann es zu Klassen­änderungen, Schaffung neuer Klassen oder Streichung bestehender Klassen kommen. Seit dem Jahr 2013 kommt es zudem zu jährlichen kleineren Änderungen, wie etwa Schaffung oder Streichung von Einträgen oder Um­formulierungen bestehender Einträge.

Quelle:refrago/rb
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